Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

carbonify ATW GmbH
Wohllebengasse 12-14
1040 Wien
Österreich
FN 600732 f
info@carbonify.at

("carbonify")

Geltung

Vertragsgrundlagen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für Verträge zwischen carbonify und Verbrauchern (“Verbraucher”) und Unternehmern im Sinne von § 1 KSchG (“Unternehmer”) (gemeinsam “Vertragspartner”) über die Nutzung der carbonify Plattform (“Nutzungsvertrag”) zur Übertragung von Treibhausgasminderungsquoten (“THG-Quote”) an Substitutionsverpflichtete (“Verkaufsvertrag”).

Beziehen sich Klauseln dieser AGB auf Vertragspartner, sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer erfasst. Beziehen sich Klauseln dieser AGB ausschließlich auf Unternehmer, finden sie auf Verbraucher keine Anwendung.

carbonify stellt den Vertragspartnern eine Plattform für die Angebotslegung zur Übertragung von THG-Quoten gemäß § 11 der österreichischen Kraftstoffverordnung (“KVO”) an Substitutionsverpflichtete zur Verfügung (“Plattform”). Konkret soll der Vertragspartner auf der Plattform durch sein Angebot carbonify den Auftrag erteilen, im Namen des Vertragspartners einen Vertrag mit einem Substitutionsverpflichteten über die Übertragung von THG-Quoten abzuschließen. Die konkreten (gesetzlichen und behördlichen) Voraussetzungen zur Geltendmachung und zum Verkauf der THG-Quoten sind auf der Plattform ausgewiesen. Der Vertragspartner stimmt diesen AGB im Rahmen der Registrierung und der Antragstellung auf der Plattform zu.

carbonify schließt Verträge im Namen der Vertragspartner mit dem Substitutionsverpflichteten über die Übertragung von THG-Quoten ausschließlich auf der Grundlage von schriftlichen Anträgen des Vertragspartners (Angebote), etwaiger in den Vertrag einbezogener Beschreibungen von Waren, Dienstleistungen und/oder Rechten, Preislisten sowie dieser AGB in der jeweils vereinbarten Fassung. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese werden nicht Vertragsinhalt.

Geltung bei Verträgen mit Unternehmern. Diese AGB liegen ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen carbonify und dem Unternehmer in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde, auch wenn auf diese AGB nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

Zusatzvereinbarungen. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt bei Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Gegenstand. Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die Nutzung der von carbonify bereitgestellten Plattform durch den Vertragspartner Gegenstand des Verkaufsvertrags ist (i) der Auftrag des Vertragspartners an carbonify, im Namen des Vertragspartners einen Vertrag mit einem Substitutionsverpflichteten über die Übertragung von THG-Quoten abzuschließen und (ii) die entgeltliche Übertragung von THG-Quoten im Sinne der KVO von Vertragspartnern (Zulassungsinhaber von batterieelektrischen Fahrzeugen, “BEF”) direkt an Substitutionsverpflichtete durch Antragstellung auf der Plattform. Die Rechte im Hinblick auf die THG-Quote und deren (gebündelte) Vermarktung ergeben sich aus §§ 5, 7 und 11 KVO.

Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen anderen Vertragsinhalten und den AGB von carbonify gelten diese in der genannten Reihenfolge. Individuellere Vertragselemente wie Angebote gehen daher allgemeineren Vertragselementen wie den AGB vor.

Vorgehen bei Unwirksamkeit bei Verträgen mit Unternehmern. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einzelner Vertragselemente oder der AGB bei Verträgen mit Unternehmern unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Das gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

Vertragsabschluss

Registrierung auf der Plattform. Vertragspartner haben die Möglichkeit, sich auf der Plattform zu registrieren, um THG-Quoten auf Substitutionsverpflichtete zu übertragen.

Dem Vertragspartner werden die erforderlichen Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwort) übermittelt oder er kann diese im Rahmen der Registrierung selbst wählen. Die Zugangsdaten sind vom Vertragspartner sicher zu verwahren und geheim zu halten. carbonify ist berechtigt, den Zugang zur Plattform zeitweilig zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte genutzt werden. Der Vertragspartner wird hierüber informiert und erhält die Aufforderung, die Zugangsdaten entsprechend zu ändern. Die Zugangsdaten können vom Vertragspartner jederzeit selbst geändert werden.

Die Möglichkeit zur Registrierung stellt nur eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots dar, sodass der Vertragspartner gegen carbonify keinen Anspruch auf Registrierung hat.

Um sich auf der Plattform zu registrieren, muss der Vertragspartner die in der Eingabemaske abgefragten Informationen (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Privatperson/Unternehmer) eingeben. Sodann muss er die Geltung der AGB bestätigen. Mit der Bestätigung der Geltung der AGB und dem Klick auf “Registrierung starten” gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Plattform gemäß diesen AGB ab, welches carbonify durch die Bestätigung der Registrierung per E-Mail annimmt.

Nutzungsrechte. Die Plattform und sämtliche Inhalte (zB Texte, Design, Logos/Marken, Software etc) stehen im geistigen Eigentum von carbonify. carbonify behält sich sämtliche Urheber- und sonstige Schutz- und Leistungsschutzrechte daran vor.

carbonify räumt dem Vertragspartner die nicht ausschließliche, nicht übertragbare, örtlich unbegrenzte, auf die Laufzeit des Nutzungsvertrags beschränkte Werknutzungsbewilligung an der Plattform ein. Eine physische Überlassung erfolgt nicht. Jedenfalls ausgenommen von dieser Werknutzungsbewilligung ist das Recht auf Bearbeitung, Änderung und Ergänzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von carbonify.

Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen berechtigt carbonify, die weitere Nutzung der Plattform zu untersagen sowie bei missbräuchlicher Verwendung den Zugang zur Plattform unverzüglich – ohne vorherige Ankündigung – zu sperren.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Dienste der Plattform nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Im Falle des schuldhaften Zuwiderhandelns, einer missbräuchlichen, rechtswidrigen oder unfairen Nutzung durch den Vertragspartner behält sich carbonify die außerordentliche, sofortige Kündigung des Nutzungsvertrags vor.

carbonify leistet keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit, Funktionalität, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit oder Fehlerlosigkeit und übernimmt keine Gewährleistung, dass die Plattform oder seine Inhalte fehlerfrei sind oder Fehler behoben werden. carbonify ist nicht zur Durchführung von Aktualisierungen (Updates) verpflichtet.

Antragstellung durch den Vertragspartner. Die Möglichkeit zur Antragstellung auf Übertragung der THG-Quoten an Substitutionsverpflichtete auf der Plattform stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn dar. Das Angebot erfolgt durch den Vertragspartner mit Absendung seines Angebots an carbonify zur Übertragung seiner THG-Quote an einen Substitutionsverpflichteten.

Der Umfang und die Bedingungen des Verkaufsvertrages, die Preise, Entgelte, die Auszahlung und etwaige zur Anwendung kommende Zusatzkonditionen sind auf der Website/der Plattform detailliert ausgewiesen.

Der Vertragspartner muss, wenn er ein Angebot abgeben möchte, bestätigen, dass er noch keinen Vertrag mit einem Antragsberechtigten iSd § 11 Abs 3 KVO für das derzeitige Verpflichtungsjahr zum Zwecke der Anrechenbarkeit der an elektrisch betriebenen Fahrzeuge abgegebenen Strommengen abgegeben hat. Der Vertragspartner hat einen gut lesbaren, beidseitigen Scan bzw ein Foto der Zulassungsbescheinigung seines BEF (mittels Hochladen-Funktion auf der Plattform) carbonify zur Verfügung zu stellen. Weiters hat er seine persönlichen Daten anzugeben (Name, Adresse, E-Mail-Adresse). Bei der Auszahlung als Pauschalbetrag hat der Vertragspartner zu bestätigen, dass die geladene Strommenge nicht dokumentiert werden kann. Außerdem hat der Vertragspartner zu bestätigen, dass überwiegend an nicht-öffentlichem Ladepunkt geladen worden ist und die Adresse mit der Adresse des Zulassungsscheins übereinstimmt.

Durch Klick auf den Button “THG-PRÄMIE BEANTRAGEN” übermittelt der Vertragspartner sein Angebot an carbonify, welches von carbonify geprüft und bearbeitet wird. Damit stellt der Vertragspartner für das jeweilige Berichts- bzw Quotenjahr sein verbindliches Angebot, für alle von ihm angegebenen BEF die THG-Quote exklusiv, örtlich und umfangmäßig unbeschränkt sowie alle Rechte an den ersparten Emissionen (THG-Quote) und die damit verbundenen Rechte unter Nutzung der carbonify Plattform an einen Substitutionsverpflichteten oder ersatzweise an carbonify zu übertragen. Der Vertragsschluss erfolgt, indem sich carbonify verpflichtet, eine Übertragung der THG-Quote vom Vertragspartner an einen Substitutionsverpflichteten gemäß den Bedingungen dieser AGB herbeizuführen und im Namen des Vertragspartners den entsprechenden Vertrag mit dem Substitutionsverpflichteten abschließt oder falls dies nicht möglich ist, das Angebot über die Übertragung der THG-Quote im eigenen Namen annimmt. Des weiteren erhält carbonify das Recht, die Beantragung der Strommengen beim Umweltbundesamt einzureichen und anrechnen zu lassen und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte (Verpflichtete nach den §§5 und 7 KVO) weiter zu übertragen. carbonify ist ebenfalls berechtigt, die Strommengen zum Zweck der Einreichung und Anrechnung auf dritte Antragsberechtigte gemäß § 2 Z 37 KVO zu übertragen, die die Strommengen in ihrem Namen beim Umweltbundesamt einreichen und anrechnen lassen. Zu diesem Zweck kann carbonify auch selbst einzelne Rechte aus dem Verkaufsvertrag an dritte Antragsberechtigte abtreten, insbesondere das Recht, die THG-Quoten und Strommengen beim Umweltbundesamt einzureichen und bestätigen zu lassen. Darüber hinaus erteilt der Vertragspartner hiermit seine Zustimmung, dass ein dritter Antragsberechtigter dem gegenständlichen Verkaufsvertrag beitritt und somit neben carbonify sämtliche Rechte aus dem Verkaufsvertrag geltend machen kann. carbonify wird den Vertragspartner über einen allfälligen Vertragsbeitritt gesondert informieren und den Namen des beitretenden Vertragspartners bekannt geben. Die Abrechnung des Auszahlungsbetrags erfolgt stets zwischen carbonify und dem Vertragspartner.

Vor Absenden des Antrags erhält der Vertragspartner die Möglichkeit, seine Eingabe zu überprüfen und etwaige Eingabefehler durch das Anklicken der “ZURÜCK”-Schaltfläche und einer Neueingabe der jeweiligen Angabe zu korrigieren. Darüber hinaus kann der Vertragspartner jederzeit in seinem nach der Registrierung eingerichteten Profil seine Angaben bearbeiten.

Nach Absendung des Angebots wird dieses verbindlich. Nach Abgabe des Angebots kann der Vertragspartner sein Angebot nicht mehr ändern. Der Vertragspartner erhält daraufhin eine automatische Bestätigung über den Eingang seines Angebots.

Prüfung durch carbonify. carbonify prüft anhand der hochgeladenen Dokumente und Daten unverbindlich, ob der Vertragspartner anhand der Unterlagen die erforderlichen Voraussetzungen zur Verwertung der THG-Quote gemäß § 11 KVO sowie der Vorgaben der Umweltbundesamt GmbH erfüllt. Kommt carbonify dabei zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen erfüllt sein können, wird das Angebot durch carbonify an den Substitutionsverpflichteten übermittelt. Die Annahme des Angebots des Vertragspartners durch den Substitutionsverpflichteten setzt einen positiven Ausgang dieser Vorprüfung und der Bestätigung der THG-Quoten durch die Umweltbundesamt GmbH voraus, der Vertragsabschluss ist damit aufschiebend bedingt.

Annahme. Die Annahme des Substitutionsverpflichteten erfolgt schriftlich per E-Mail. Der Verkaufsvertrag kommt somit in jedem Fall erst durch die Bestätigung der Annahme durch den Substitutionsverpflichteten oder durch carbonify und der Bestätigung der THG-Quoten durch die Umweltbundesamt GmbH zustande.

Nimmt ein Substitutionsverpflichteter den Antrag an, wird carbonify die Annahme gegenüber dem Vertragspartner bestätigen. Die Bestätigung hat gegenüber Verbrauchern jedenfalls in Schriftform, zB durch Auftragsbestätigung per E-Mail, zu erfolgen, gegenüber Unternehmern kann sie auch durch für den Unternehmer sonstiges erkennbares Tätigwerden zu erkennen gegeben werden.

Bekanntgabe Kontodaten. Der Vertragspartner hat Änderungen seiner Bankverbindung carbonify unverzüglich, dh ohne schuldhafte Verzögerung, mitzuteilen, indem der die aktualisierten Daten im Portal zur Verfügung stellt.

Erfüllungsort. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von carbonify.

Vertragsbeendigung

Kündigung. carbonify kann den Nutzungsvertrag jederzeit unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist, jeweils zum Monatsende, kündigen.

Der Vertragspartner kann den Nutzungsvertrag jederzeit durch Löschung seines Plattformkontos, indem er eine Löschungsaufforderung an datenschutz@carbonify.at übermittelt, beenden. Wird der Nutzungsvertrag vor Ablauf des jeweils ausgewählten Anmeldezeitraums aber nach dem Zustandekommen des Verkaufsvertrags und der Übertragung der Rechte auf Geltendmachung und Verkauf der THG-Quote an carbonify beendet, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Verkaufsvertrags über die THG-Quote, der vom Vertragspartner eingeräumten Vollmachten und/oder der vom Vertragspartner abgegebenen Angebote nicht berührt. Insbesondere kann der Vertragspartner von bereits übertragenen bzw. zur Übertragung an carbonify angebotenen Rechten weder selbst noch mit Hilfe eines Dritten Gebrauch machen.

Das Recht zur Beendigung des Nutzungsvertrags und des Verkaufsvertrags aus wichtigem Grund durch carbonify und den Vertragspartner bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Vertragspartner carbonify schuldhaft wahrheitswidrige Angaben und Informationen zur Verfügung gestellt hat oder über das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der jeweiligen, von diesem angemeldeten BEF zugewiesenen THG-Quote nicht verfügungsbefugt war.

Rücktrittsrecht

Rücktrittsrecht des Verbrauchers. Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss den Nutzungsvertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher carbonify mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück):

An carbonify ATW GmbH, Wohllebengasse 12-14, 1040 Wien

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

  • Bestellt am (*):
  • Erhalten am (*):
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

Auszahlung der THG-Prämie

Auszahlungsbetrag. Die dem Vertragspartner auf der Plattform angezeigten Auszahlungsbeträge als Gegenleistung für die Übertragung einer vom Umweltbundesamt bestätigten THG-Quote (“THG-Prämie”) an Substitutionsverpflichtete verstehen sich in Euro inkl Umsatzsteuer. Bei Unternehmern fallen die etwaigen gesetzlichen Steuern ggfs zusätzlich an – dies gilt nicht für Verbraucher.

Die von carbonify ausgewiesenen Beträge beziehen sich immer auf das jeweilige ganze Quotenjahr. Die Auszahlung erfolgt als Pauschale.

Der Auszahlungsbetrag ist der Betrag, der dem Vertragspartner bei Erfüllung der Voraussetzungen tatsächlich ausgezahlt wird, das heißt es sind bereits sämtliche auf der Plattform abrufbaren Entgelte für die Erlangung des Auszahlungsbetrags der von carbonify erbrachten Leistungen der Antragstellung, Bearbeitung, Einreichung und Abwicklung der THG-Quote bei der Umweltbundesamt GmbH und der Bereitstellung der Plattform abgezogen.

Die Auszahlung erfolgt innerhalb des auf der Website von carbonify zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen und dem Vertragspartner per E-Mail bestätigten Zeitraums.

Überweisung. Die Zahlung erfolgt in Form einer Überweisung auf das Bankkonto auf das Bankkonto des Vertragspartners. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Zahlungsverzug. Für den Fall, dass carbonify mit Zahlungen säumig ist, werden Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a. vereinbart. Sofern carbonify mit vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät, ist der Vertragspartner vor der Geltendmachung von Rechtsansprüchen verpflichtet, carbonify unter Setzung einer bei Verbrauchern 14-tägigen, bei Unternehmern wenigstens 30-tägigen Nachfrist zur Zahlung zu ermahnen.

Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von carbonify aufzurechnen, außer die Forderung des Vertragspartners wurde von carbonify anerkannt oder gerichtlich festgestellt oder bei Verbrauchern auch dann, wenn die Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen und im Falle der Zahlungsunfähigkeit von carbonify. Gegenüber Unternehmern wird ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.

Haftung

Ansprüche. Schadenersatzansprüche des Unternehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit von carbonify beruhen. Schadenersatzansprüche des Verbrauchers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer der Hauptleistungspflichten von carbonify beruhen. In jedem Fall haftet carbonify für Personen- und Gesundheitsschäden und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Beweislast für das Vorliegen der krass groben Fahrlässigkeit bzw des Vorsatzes trägt bei Verträgen mit Unternehmern der Vertragspartner. Dies gilt nicht für Verbraucher.

Der Vertragspartner wird carbonify gegenüber Dritten schad- und klaglos halten, sollte carbonify aus der Abwicklung der vom Vertragspartner beantragten THG-Quote aus Gründen, die aus der Sphäre des Vertragspartners stammen und von ihm verschuldet wurden (zB Rückforderungsansprüche der Umweltbundesamt GmbH aufgrund absichtlich falscher Angaben des Vertragspartners), ein Schaden entstehen. Dies gilt z.B. dann, wenn sich der Kunde im selben Quotenjahr bei einem anderen Anbieter registriert, um eine weitere THG-Prämie oder sonstige geldwerte Vorteile für die THG-Quote desselben Fahrzeugs oder Ladepunktes für denselben Zeitraum zu erhalten. Bei schuldhaft falschen Angaben hat der Vertragspartner eine Konventionalstrafe (pauschalierter Schadenersatz) in Höhe von EUR 50,00 zu zahlen. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich carbonify die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vor.

Beweislast bei Verträgen mit Unternehmern. Die Beweislast trägt bei Verträgen mit Unternehmern (nicht Verbraucher) der unternehmerische Vertragspartner, ausgenommen in dem Fall, dass die Beweiserbringung für den Vertragspartner aufgrund der Nähe von carbonify zum Beweis unmöglich werden würde.

Haftungsregress bei Verträgen mit Unternehmern. Für den Fall, dass Leistungen des Unternehmers durch carbonify vereinbarungsgemäß zum Weiterverkauf an Dritte vorgesehen sind, ist ein Haftungsregress durch carbonify gegenüber dem Unternehmer auch nach Ablauf der sonstigen gesetzlichen bzw vertraglich eingeräumten Haftungsansprüche bis sechs Monate nach der fristgerechten Geltendmachung von gesetzlichen sowie vertraglich eingeräumten Haftungsansprüchen des Dritten gegenüber carbonify möglich.

Schlussbestimmungen

Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und carbonify ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für Verbraucher iSv § 1 KSchG gilt die getroffene Rechtswahl nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem die Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.

Gerichtsstand bei Verträgen mit Unternehmern. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen carbonify und dem Unternehmer (nicht Verbraucher) ist das sachlich zuständige Gericht für 1010 Wien. carbonify ist auch zur Klagserhebung am allgemeinen Gerichtsstand von carbonify und des Unternehmers berechtigt.

Stand März 2025