THG-Prämie Österreich: So verdienen Unternehmen Geld mit jeder geladenen kWh

28.04.2025 · Ladeinfrastruktur

Von Florian Flecker

Foto des Florian Flecker
Unternehmen monetarisiert E-Ladestationen durch THG-Prämie in Österreich

In Österreich können Unternehmen mit einem marktbasierten Instrument, der THG-Prämie, bei jedem Ladevorgang zusätzliche Einnahmen erzielen. Was viele nicht wissen: Wer öffentliche, halböffentliche oder private Ladeinfrastruktur betreibt oder intelligente Ladekabel verwendet, kann die THG-Prämie pro geladener Kilowattstunde geltend machen.

Was ist die THG-Prämie?

Die THG-Prämie basiert auf der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, ihren CO₂-Ausstoß jährlich zu senken. Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nicht ausreichend durch eigene Maßnahmen nachkommen, können Zertifikate über eingesparte Emissionen zukaufen – etwa aus dem Bereich der Elektromobilität.

Betreiber von Ladeinfrastruktur können jeden Ladevorgang als Einsparung anrechnen lassen und dafür eine direkte Vergütung erhalten.

👉 Mehr zur THG-Quote und deren Bedeutung erfahren


Wer kann von der THG-Prämie profitieren?


Für folgende Gruppen wird die THG-Vermarktung besonders attraktiv:

  • Unternehmen mit eigenem E‑Fuhrpark
  • Gewerbliche Ladepunktbetreiber
  • Bus- und Logistikunternehmen mit Ladeinfrastruktur

Wichtig:

Die einzelnen Ladevorgänge müssen elektronisch aufgezeichnet werden, z. B. durch eine entsprechende Backend-Software, und die Station muss entweder eichrechtskonform sein oder über einen MID-zertifizierten Stromzähler verfügen. Auch mit intelligenten Ladekabeln, die eine zertifizierte Messung ermöglichen, kann die THG-Prämie beansprucht werden.

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Wirtschaftlicher Vorteil: Jede Kilowattstunde zahlt sich aus

Aktuell liegt der Marktwert der THG-Prämie in Österreich bei etwa 6 bis 6,5 Cent pro geladener kWh. Was auf den ersten Blick gering wirkt, kann sich im Betriebsalltag schnell summieren:

Rechenbeispiel:
Ein Unternehmen mit 10 Ladepunkten und einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 50.000 kWh kann bis zu 3.250 € THG-Prämie pro Jahr generieren.

Zusätzlich verbessert jede geladene kWh mit erneuerbarem Strom den CO₂-Fußabdruck des Unternehmens – ein Vorteil für ESG-Strategien und Nachhaltigkeitsberichte.

Warum jetzt einsteigen? Vorteile der THG-Prämie auf einen Blick

  • Monetarisierung der bestehenden Ladeinfrastruktur
  • Direkte Einnahmen pro kWh
  • Verbesserung der Nachhaltigkeitsbilanz
  • Wettbewerbsvorteil durch E-Mobilität

Viele Unternehmen in Österreich nutzen diese Möglichkeit bisher nicht – sei es aus Unkenntnis oder wegen des scheinbaren Aufwands. carbonify bietet hier eine Lösung:

Wir übernehmen die komplette Datenaufbereitung, die Zertifikatsbeantragung sowie die administrative Abwicklung für Ihr Unternehmen.

Mit jeder geladenen kWh profitieren – schnell und unkompliziert mit carbonify

Fazit: Die THG-Prämie ist ein starker Anreiz, in Elektromobilität zu investieren und gleichzeitig neue Einnahmequellen zu erschließen.

Mit intelligenter Technik, klarer Nachweisführung und einem Partner wie carbonify wird Ihre Ladestation mehr als nur ein Stromspender – sie wird zu einem echten ökonomischen und ökologischen Vorteil.


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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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Laura

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