Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos
22.11.2025 · Elektromobilität
Von Melissa Hiltl

Auf dem Gebrauchtwagenmarkt spielt sich der Großteil der Autokäufe ab – hier sind die Preise niedriger. Aber der Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos kommt bisher nur langsam in Schwung.
Das liegt zum einen daran, dass E-Mobilität erst in den letzten Jahren angelaufen ist. Zum anderen gehören E-Autos, die jetzt gebraucht gekauft werden können, zur ersten Generation der E-Mobilität. In Zukunft ist hier Besserung zu erwarten.
In diesem Artikel sammeln wir aktuelle Informationen zum Gebrauchtwagenmarkt von 100 % elektrisch betriebenen Fahrzeugen, worauf man beim Kauf achten sollte und wie die THG-Quote bei der Refinanzierung hilft. Denn auch E-Gebrauchtwagen qualifizieren sich weiterhin für die Quote!
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Welche Situation herrscht aktuell am E-Auto Gebrauchtwagenmarkt?
Der Bestand an reinen Elektrofahrzeugen (BEV) in Österreich lag laut Statistik Austria mit Stand Ende 2023 bei über 150.000 zugelassenen Fahrzeugen. Trotzdem bleibt der Anteil von Elektroautos am Gebrauchtwagenmarkt aktuell noch vergleichsweise gering. Das liegt vor allem daran, dass E-Fahrzeuge in Österreich – wie auch in anderen Ländern – erst in den letzten Jahren verstärkt nachgefragt und gekauft wurden.
Im Jahr 2023 wurden beispielsweise rund 50.000 neue Elektroautos zugelassen, während der Anteil an gebrauchten, rein elektrischen Fahrzeugen an den gesamten Besitzumschreibungen nach wie vor unterdurchschnittlich ausfällt. Viele dieser Fahrzeuge befinden sich noch im Erstbesitz, insbesondere da gewerbliche Käufer und Leasinggesellschaften die Fahrzeuge oft über längere Laufzeiten nutzen.
Welche Entwicklung wird in den nächsten Jahren erwartet?
Aktuell gibt es in Österreich bei älteren gebrauchten E-Fahrzeugen noch ein eher begrenztes Angebot. Der Hauptgrund: Der Markt für vollelektrische Neuwagen hat sich erst in den letzten Jahren spürbar entwickelt. Dementsprechend sind viele der zugelassenen Fahrzeuge noch im Erstbesitz oder befinden sich in laufenden Leasingverträgen.
Doch das wird sich bald ändern: Ab 2025 ist mit einem spürbaren Anstieg an Leasingrückläufern zu rechnen. Dann gelangen zahlreiche Fahrzeuge der ersten breiteren E-Auto-Wellen (vor allem ab 2021) auf den Gebrauchtwagenmarkt – und schaffen so ein vielfältigeres Angebot für private wie gewerbliche Käufer.
Ein spannender Impuls kommt auch aus Österreich selbst: Das Wiener Unternehmen Instadrive etwa setzt nicht nur auf Elektroauto-Leasing, sondern bietet auch Rücknahme- und Wiederverkaufsmodelle für gebrauchte E-Autos an. Damit entsteht sukzessive ein strukturierter Gebrauchtmarkt mit Qualitätskontrollen, Serviceangeboten und garantierter Restreichweite.
Perspektivisch wird der Markt für gebrauchte E-Fahrzeuge also deutlich an Dynamik gewinnen, zumal auch mehr Transparenz über Reichweite, Batteriezustand und Lebensdauer verfügbar sein wird – wichtige Faktoren für Kaufentscheidungen.
Wann werden E-Autos günstiger?
Der Wertverfall als Gebrauchtwagen ist bei E-Autos nicht so enorm wie bei Verbrennern. Denn die Branche hat Zukunft. Momentan sind die Preise für E-Fahrzeuge aus zweiter Hand noch auf hohem Niveau. Doch das E-Fahrer-Forum registriert einen Preissturz bei alten E-Autos im Jahr 2023. Demnach wächst das Angebot derzeit schneller als die Nachfrage an E-Gebrauchtwagen, wodurch die Preise sinken.
Die gebrauchten E-Autos lassen sich oft noch mehrere Jahre fahren und sind meist in gutem Zustand. Den Kaufpreis kann man nachträglich auch mit der jährlich ausgezahlten THG-Prämie co-finanzieren, wenn man sie bei einem Quotenanbieter wie carbonify beantragt.
Denn auch Gebrauchtwagen mit 100 % elektrischem Antrieb qualifizieren sich weiterhin für die Prämie.
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Was muss man beim Kauf eines gebrauchten E-Autos beachten?
Wer sich für ein gebrauchtes E-Auto interessiert, sollte vor allem auf die Leistungsfähigkeit des Akkus achten. Auch wenn Hersteller grundsätzlich acht Jahre Garantie auf E-Auto Batterien geben, ist ein prüfender Blick auf die Leistungsfähigkeit nach sechs Jahren Nutzung empfehlenswert.
Statt wie beim Verbrennerauto einen Blick in den Motorraum zu werfen, ist der prüfende Blick auf die Batterie entscheidend. Je schonender und weniger der vorherige Besitzer gefahren ist, desto eher lässt sich die Lebensdauer eines Elektroauto-Akkus maximieren.
Dafür könnte man z. B. bei diversen Dienstleistern eine SOH-Untersuchung in Auftrag geben. Bei dieser „State of the Health“ Untersuchung wird in verschiedenen Verfahren der Gesundheitszustand der Batterie geprüft. Wer überlegt, ein gebrauchtes E-Auto zu kaufen, sollte darüber nachdenken, sich den SOH zertifizieren zu lassen. Kostenpunkt um die 100 Euro.
Gebrauchtes E-Auto: Kann man die THG-Quote bekommen?
Wie auch bei einem neuen E-Fahrzeug kann der Halter jährlich die THG-Prämie für seine quotenfähige Fahrzeugklasse beantragen. Hierzu sind bei carbonify nur einige Daten und ein Foto vom Zulassungsschein nötig.
Die einzige Ausnahme gilt bei einem unterjährigen Kauf. In diesem Fall ist es möglich, dass der Verkäufer bzw. der vorherige Halter die THG-Quote vom Umweltbundesamt für das aktuelle Quotenjahr bereits beantragt hat.
In Österreich wird die THG-Prämie tagesgenau und anteilig berechnet. Das bedeutet: Kauft man ein gebrauchtes E-Auto im laufenden Kalenderjahr, erhält man die THG-Prämie anteilig ab dem Tag der Zulassung. Der Vorbesitzer erhält für seinen Nutzungszeitraum ebenfalls eine anteilige Prämie – beispielsweise für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.1. Der neue Halter erhält dann ab dem 1.2. die Prämie für die restlichen 11 Monate des Jahres.
Am besten informiert man sich beim Verkäufer, ob dieser die THG-Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt hat, damit keine doppelte Beantragung erfolgt. Sollte der Vorbesitzer die Prämie noch nicht beantragt haben, kann man diese als neuer Halter für den eigenen Zeitraum geltend machen.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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