Überlasten E-Autos unser Stromnetz? Der Faktencheck!
20.10.2025 · Elektromobilität
Von Melissa Hiltl

Es hält sich hartnäckig der Mythos, dass die zunehmende Anzahl an E-Autos auf österreichischen Straßen das Stromnetz durch die hohe Belastung instabil machen würde. Die Sorge ist, dass ein überlastetes Netz durch E-Autos Folgen für die Grundversorgung für Haushalte und Industrie hätte.
Aber stimmt es wirklich, dass E-Autos unser Stromnetz überlasten? Und wie trägt der Netzausbau für erneuerbare Energien dazu bei, dass ausreichend Strom vorhanden ist, wenn mehr E-Autos zugelassen werden?
Wir gehen dem Mythos mit einem Faktencheck auf den Grund!
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Die Elektrifizierung von Fahrzeugen schreitet voran
In Österreich steigt die Zahl der elektrisch betriebenen Pkw deutlich: Mit Stand August 2025 gibt es ca. 239.000 reine Elektroautos (BEV). Gleichzeitig wächst die Ladeinfrastruktur: Anfang Juni 2025 waren etwa 31.000 öffentliche Ladepunkte vorhanden, inklusive Schnell- und Ultra-Schnelllader. Ein entscheidender Baustein für nachhaltige Mobilität ist auch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das Österreich das Ziel setzt, im Strombereich bis 2030 bilanziell 100 % erneuerbaren Strom zu erzeugen.
Wie hält das Stromnetz diesem massiven Ausbau von Ladeinfrastruktur stand?
Bislang keine Überlastung des Stromnetzes durch E-Autos
Generell hängen die Auswirkungen von E-Autos auf das Stromnetz in Österreich von der Gesamtdichte an Fahrzeugen, den Ladezeiten, den Ladegewohnheiten und der Standortinfrastruktur ab.
Einige wichtige Punkte dabei sind:
- Netzkapazität lokal: In bestimmten Gebieten mit vielen E-Autos und hoher Dichte öffentlicher Ladepunkte kann es zu Belastungsspitzen kommen – besonders wenn viele gleichzeitig laden.
- Lademanagement: Durch intelligente Steuerung (z. B. Lastmanagement) und das Verschieben der Ladevorgänge in Zeiten mit geringer Netzbelastung lassen sich solche Spitzen effektiv glätten.
- Stromspeicher & erneuerbare Erzeugung: Da Österreich einen hohen Anteil erneuerbarer Energie (etwa 87 %) hat, helfen Stromüberschüsse und Speicher dabei, Schwankungen abzufangen.
- Infrastrukturmodernisierung: Ausbau der Verteilnetze, Integration neuer Ladepunkte sowie der Netzausbau sind laufende Maßnahmen. Es braucht weiterhin Innovationen und Investitionen, damit das Netz den wachsenden Anforderungen dauerhaft standhält.
Bisher gibt es keine Hinweise, dass das Netz überlastet wäre. Eine Prüfung aktueller Entwicklungen zeigt, dass die Netzbetreiber in Österreich heute die Lasten durch E-Ladesäulen und privaten Ladestrom in den meisten Regionen gut bewältigen können.
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Perspektiven auf den Ausbau des Stromnetzes
Damit das Stromnetz stabil bleibt, während die E-Auto-Zahlen weiter steigen, ist in Österreich der gezielte Ausbau von Netz- und Ladeinfrastruktur essenziell. Das schließt Umspannwerke, Verteilnetze und Hochspannungsleitungen ebenso ein wie neue Ladepunkte – insbesondere Schnellladeinfrastruktur – und erforderliche Genehmigungsprozesse.
Politische und regulatorische Rahmenbedingungen unterstützen das: Mit dem EAG-Gesetz sind Ziele und Anrechnungsmodelle geschaffen, um erneuerbare Energien und Netzstabilität zu fördern. Smart Grids und lokale Energiespeicher werden ebenfalls wichtiger, um Lasten zu verteilen und Versorgungssicherheit auch zu Zeiten hoher Nachfrage zu gewährleisten.
Wo kommt der Strom für E-Autos her?
In Österreich stammt der Strom zur Stromversorgung weitestgehend aus erneuerbaren Quellen: 2023 lag der Anteil erneuerbaren Stroms bei etwa 87 % der Stromerzeugung. Somit ist der Strommix für E-Autos bereits heute sehr klimafreundlich.
Private Wallboxen kombiniert mit Photovoltaik-Anlagen bieten zusätzlich die Möglichkeit, den eigenen Ladebedarf teilweise autark und umweltfreundlich zu decken. Förderprogramme und Anreize erleichtern Installation und Eigenversorgung.
E-Autos im Stromnetz können zu Stromspeichern werden
Das E-Auto ist nicht nur zum Fahren da, sondern kann auch als Stromspeicher genutzt werden. Dadurch können Elektroautos helfen, lokale Schwankungen im Stromnetz auszubügeln. Vor allem mit der voranschreitenden Vehicle-to-Grid (V2G) Technologie kommt dem eine immer größere Bedeutung zu.
Bei V2G wird das E-Auto neben dem Fahren auch als Stromspeicher genutzt. Denn im Durchschnitt werden Fahrzeuge nur etwa eine Stunde pro Tag bewegt. Den Rest der Zeit stehen sie auf öffentlichen Parkplätzen oder warten zu Hause in der Garage oder Einfahrt. Über eine intelligente Einbindung in das öffentliche Stromnetz kann das E-Auto einerseits zum Fahren geladen werden. Andererseits aber auch Strom an passenden Zeiten wieder in das Stromnetz zurückspeisen.
Fazit: Kann das Stromnetz überlasten?
Aktuell kann das Stromnetz aufgrund von E-Autos nicht überlastet werden. Denn zum aktuellen Zeitpunkt kann die Belastung durch Ladestationen für E-Autos stabil getragen werden. Österreichs Stromnetz ist für eine hohe Last konzipiert und kann Spitzenlasten, wie sie an kalten Wintertagen oder während besonderer Ereignisse auftreten, bewältigen. Allerdings ist das Netz auf eine durchschnittliche Last ausgelegt, die deutlich unter der maximalen Kapazität liegt, um Ausfallsicherheit zu gewährleisten.
Damit bei steigenden E-Auto-Zulassungen keine Probleme mit der Stromversorgung entstehen, müssen aber sowohl die erneuerbaren Energien als auch das Stromnetz ausgebaut werden. Denn die Kombination aus dem Boom an Elektromobilität und dem gleichzeitigen Ausstieg aus fossilen Energien erfordert einen zeitnahen Handlungsbedarf. Ebenso muss der Netzausbau geplant und anschließend umgesetzt werden, was Zeit und bedarf.
Hier ist auch der Ausbau von Stromspeichern für erneuerbare Energien von zentraler Bedeutung. Bei einer zunehmenden Versorgung über erneuerbare Energien in Österreich müssen jahreszeitliche Schwankungen und energetische Flauten abgefedert werden. Ebenso muss die Deckung der Grundlast unabhängig von der Wetterlage sowie der natürlichen Verfügbarkeit von regenerativen Quellen gesichert werden. Deshalb sind Langzeit-Stromspeicher eine Schlüsseltechnologie der Energie- und Verkehrswende, um die Versorgung von Haushalten, Industrie und Ladeinfrastruktur zu garantieren.
Hinzu kommt, dass es für eine umfassende Verkehrswende den Wechsel von öffentlichem Nahverkehr, Logistikunternehmen und Zustelldiensten auf E-Mobilität braucht. Große batteriebetriebene Fahrzeuge wie E-Busse und E-Nutzfahrzeuge haben einen entsprechend großen Bedarf an Ladestrom und sind zudem kontinuierlicher in Benutzung als private E-Autos. Die THG-Prämie für Nutzfahrzeuge und Busse hilft zwar bei der Refinanzierung der hohen Anfangskosten. Für einen erfolgreichen Umstieg braucht es aber auch ein stabiles Stromnetz zum Laden.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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