Quotenberechtigte Fahrzeugklassen

24.02.2026 · THG-Quote

Von Alischa Knüttel

Foto des Alischa Knüttel
Frau mit Unterlagen vor E-Auto

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz THG-Quote kann nicht nur für Unternehmen ein lukratives Zusatzeinkommen sein, sondern auch für private E-Mobilisten bares Geld einbringen. Ob die Fahrzeuge in deiner Hofeinfahrt für die THG-Quote geeignet sind und wie viel sie dir jährlich einbringt, erfährst du in diesem Beitrag.

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Welche Fahrzeugklassen außer M1 sind für die THG-Quote geeignet?

Grundsätzlich sind alle vollelektrisch betriebenen Fahrzeuge quotenfähig.

  • M1 – Personenkraftwagen (PKW)
  • M2 – Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen und zulässiger Gesamtmasse ≤ 5 000 kg
  • M3 – Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen und zulässiger Gesamtmasse > 5 000 kg
  • N1 – Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung mit zulässiger Gesamtmasse ≤ 3 500 kg
  • N2 – Nutzfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse > 3 500 kg und ≤ 12 000 kg
  • N3 – Nutzfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse > 12 000 kg

Dabei sind hybride Fahrzeugmodelle ausgenommen, da sie – wenn auch nur zum Teil – mit konventionellen Kraftstoffen betrieben werden müssen. Lädt dein Plug-in-Hybrid jedoch an deiner privaten Wallbox oder einer eigenen Ladeinfrastruktur, kannst du die THG-Quote für jede tatsächlich geladene Kilowattstunde geltend machen. Nur die pauschale Fahrzeuganrechnung entfällt, da das Fahrzeug selbst nicht als rein elektrisches E-Fahrzeug gilt.

Außerdem sind E-Bikes oder E-Scooter, die gern in Städten gefahren werden, nicht auf die Quote anrechenbar. Das hat den Grund, dass es für diese Fahrzeuge zwar eine Pflicht für eine Kfz-Versicherung gibt, aber keine Zulassung existiert.

Im Gegensatz zu Deutschland wird in Österreich jedoch nicht strikt zwischen Fahrzeugklassen unterschieden, um unterschiedliche Pauschalen zu berechnen. Stattdessen ist die tatsächlich geladene oder pauschalierte Strommenge entscheidend.

In der Praxis bedeutet das: Für private Ladepunkte kannst du entweder die jährliche Standardpauschale von 1.500 kWh ansetzen oder – wenn ein geeigneter Zähler vorhanden ist – die exakt geladene Strommenge melden. Liegt dein realer Verbrauch über der Pauschale, steigt deine THG-Prämie, bei weniger geladenem Strom fällt sie entsprechend geringer aus.

Für alle Fahrzeugklassen benötigen wir für die Einreichung der THG-Quote beim Umweltbundesamt ein Foto von der Zulassungsbescheinigung.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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