THG-Prämie fürs Motorrad in Österreich: der Check

13.10.2026 · THG-Quote

Von Melissa Hiltl

Foto des Melissa Hiltl
E-Motorrad in den Bergen

Die THG-Prämie fürs Motorrad ist in Deutschland ein bekanntes Thema – dort kassieren viele E-Biker Jahr für Jahr Geld dafür, dass sie elektrisch unterwegs sind. Klar, dass sich auch E-Fahrer in Österreich fragen: Gilt das bei uns genauso?

Die ehrliche Antwort vorweg: In Österreich ist die Lage anders. Wer ein E-Motorrad, einen E-Roller oder einen E-Scooter fährt, schaut nach aktueller Rechtslage leider durch die Finger. Warum das so ist und wofür du bei uns trotzdem eine THG-Prämie bekommst – das klären wir hier, ohne Umwege.

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THG-Prämie fürs E-Motorrad in Österreich: Wie ist die Rechtslage?

Die THG-Quote in Österreich läuft über die Kraftstoffverordnung. Und die zieht eine klare Grenze, die in Deutschland so nicht existiert: In Österreich sind ausschließlich mehrspurige rein batterieelektrische Fahrzeuge antragsberechtigt – also Pkw, Transporter und Busse.

Ein Motorrad ist einspurig. Damit fällt es – genau wie E-Roller, E-Moped und E-Scooter – aus dem Kreis der berechtigten Fahrzeuge für die THG-Quote vom Umweltbundesamt heraus. Es geht dabei nicht um die Wattzahl, die Höchstgeschwindigkeit oder ob du ein Kennzeichen hast. Der Gesetzgeber stellt in Österreich schlicht auf die Bauart ab: zwei Spuren oder mehr.

Das ist keine Auslegungssache und kein Anbieter-Trick, sondern ergibt sich direkt aus der Verordnung. Seriöse Systemdienstleister können daran nichts drehen. Wer dir für dein E-Motorrad in Österreich eine THG-Prämie verspricht, sollte dich hellhörig machen.

Warum E-Motorrad und E-Roller bei der THG-Prämie in Österreich außen vor bleiben

Die THG-Prämie fürs E-Motorrad scheitert in Österreich also an der Bauart – aber warum hat man das überhaupt so geregelt?

Die österreichische Regelung hat von Beginn an einen klaren Rahmen gesetzt. Die Anrechnung basiert auf einer pauschalen Strommenge von 1.500 kWh pro Jahr für ein ganzjährig angemeldetes E-Fahrzeug, und dieses Modell ist von Beginn an auf mehrspurige Fahrzeuge zugeschnitten. Kleinstfahrzeuge und Zweiräder wurden nicht einbezogen.

Für dich heißt das: Egal wie viel CO₂ du mit deinem elektrischen Motorroller tatsächlich einsparst – ohne die passende Fahrzeugkategorie gibt es in Österreich keine THG-Prämie dafür.

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Wofür du in Österreich trotz Motorrads eine THG-Prämie bekommen kannst

Jetzt die guten Nachrichten. Auch wenn dein Zweirad leer ausgeht, gibt es zwei Wege, wie du in Österreich von der THG-Quote profitierst:

Dein E-Auto. Sobald du Halter eines rein batterieelektrischen, mehrspurigen Fahrzeugs bist – vom kompakten E-Pkw bis zum Transporter – steht dir die jährliche eQuote zu. Über die Pauschale von 1.500 kWh pro Jahr sicherst du dir die Prämie, ganz ohne Nachweis der gefahrenen Kilometer. Wie sich die Konditionen 2026 entwickeln, liest du in unserem Beitrag zur THG-Quote 2026.

Deine Ladeinfrastruktur. Betreibst du einen Ladepunkt, kann der geladene Strom THG-fähig sein – vorausgesetzt, die Station ist eichrechtskonform oder mit einem MID-Stromzähler ausgestattet und zeichnet die Ladevorgänge auf. Das gilt nicht nur für öffentliche Ladepunkte, sondern auch für private und halb-öffentliche Wallboxen. Und ja: An dieser Ladestation darfst du natürlich auch dein E-Motorrad laden. Die Prämie hängt dann am gemessenen Strom des Ladepunkts, nicht am Zweirad selbst.

Rechtliche Grundlage: Für die kWh-genaue Abrechnung eines Ladepunkts verlangt die KVO eine eichrechtskonforme oder MID-konforme Messung samt Aufzeichnung der Ladevorgänge. Wer eine solche Station besitzt, an der überwiegend (mehr als 50 %) geladen wird, muss den gemessenen Strom einreichen. Ein freies Wählen zwischen Pauschale und Messung ist nicht vorgesehen. Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen zusätzlich bei der e-control gemeldet sein und über eine EVSE-ID verfügen.

Keine THG-Prämie fürs Motorrad: ehrliche Auskunft statt leerer Versprechen

Die österreichische KVO ist bei Zweirädern eindeutig: Sie fördert mehrspurige Elektrofahrzeuge, nicht aber einspurige. Dein E-Motorrad, dein E-Roller oder dein E-Scooter bleibt damit bei der THG-Prämie vorerst außen vor, während dein E-Auto und deine Ladeinfrastruktur sehr wohl bares Geld bringen.

Behalte die Entwicklung im Blick, denn Verordnungen können sich ändern. Und sobald es so weit ist, bist du mit einem Partner, der die Regeln kennt, bestens aufgestellt – auch bei der Frage nach der THG-Prämie fürs Motorrad in Österreich.

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FAQ zur THG-Prämie fürs Motorrad in Österreich

Bekomme ich in Österreich eine THG-Prämie für mein Motorrad?

Nach aktueller Rechtslage nicht. Die THG-Prämie fürs Motorrad ist in Österreich nicht vorgesehen, weil die KVO nur mehrspurige rein elektrische Fahrzeuge wie Pkw, Transporter und Busse erfasst. Ein einspuriges Motorrad fällt damit aus dem Kreis der antragsberechtigten Fahrzeuge heraus.

Gilt die THG-Quote für E-Roller oder E-Scooter in Österreich?

Nein. Die THG-Quote für E-Roller und die THG-Quote für E-Scooter greifen in Österreich nicht, da auch diese Fahrzeuge einspurig sind. Unabhängig von Leistung oder Kennzeichen sind sie unter der aktuellen Kraftstoffverordnung nicht antragsberechtigt.

Kann sich die Regelung für E-Motorräder in Österreich noch ändern?

Möglich ist das. Verordnungen werden regelmäßig überarbeitet und schrittweise an EU-Vorgaben angepasst. Aktuell sind einspurige Fahrzeuge aber klar ausgenommen. Behalte die Entwicklung im Auge – als Kunde von carbonify erfährst du, sobald sich bei der THG-Prämie fürs E-Motorrad etwas tut.

Wofür bekomme ich in Österreich stattdessen eine THG-Prämie?

Für jedes ganzjährig zugelassene, rein elektrische und mehrspurige Fahrzeug erhältst du über die Pauschale von 1.500 kWh eine jährliche Prämie. Dazu kommt die Möglichkeit, den Strom einer eichrechtskonformen oder MID-konformen Ladestation abzurechnen.

Muss mein Ladepunkt öffentlich sein, damit der Strom THG-fähig ist?

Nein. In Österreich zählen auch private und halb-öffentliche Ladepunkte, solange die Station eichrechtskonform oder mit einem MID-Zähler ausgestattet ist und die Ladevorgänge aufzeichnet. Nur öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen zusätzlich bei der e-control gemeldet sein und eine EVSE-ID besitzen.

Das sagen unsere Geschäftspartner und Kunden über uns.

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Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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