THG-Quote 2027 in Österreich: Prognose und Ausblick

12.10.2026 · THG-Quote

Von Alischa Knüttel

Foto des Alischa Knüttel
E-Auto vor einem Gebäude im Sonnenaufgang

Bei der THG-Quote 2027 könnte sich in Österreich mehr ändern als in den Jahren davor, denn ein neues Gesetz liegt im Entwurf vor. Was heißt das für deine Prämie, und ab wann kannst du sie beantragen? Vieles davon ist derzeit eine Prognose und keine Zusage.

Wir sortieren, was im aktuellen Entwurf steht, was davon für dein Elektroauto und deine Ladeinfrastruktur zählt und worauf du achten solltest, bevor du deine Quote abgibst.

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THG-Quote 2027 in Österreich: das Wichtigste auf einen Blick

  • Für 2027 soll ein neuer Rahmen greifen: Das EEG-V, das Erneuerbare-Energien-Gesetz Verkehr, soll die bisherige Kraftstoffverordnung ablösen.
  • Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Ein Inkrafttreten ab 2027 ist geplant, aber Änderungen im politischen Prozess sind möglich.
  • Ladestrom im Straßenverkehr soll weiterhin mit dem Faktor 4 angerechnet werden. Für Elektromobilität ist das eine der wichtigsten Nachrichten aus dem Entwurf.
  • Die Pauschale von 1.500 kWh soll für Privatpersonen voraussichtlich bis Ende 2031 bestehen bleiben. Für Unternehmen soll sie nach dem Entwurf ab 2029 entfallen.
  • Ein Prämienbetrag für 2027 steht noch nicht fest, weil er am Markt entsteht. Seriös beschreiben lässt sich derzeit nur ein Korridor.

Was ändert sich bei der THG-Quote 2027?

Der größte Punkt für 2027 ist ein neuer Rechtsrahmen. Österreich arbeitet am EEG-V, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Verkehr, mit dem die europäische Richtlinie RED III umgesetzt werden soll. Das EEG-V soll die Kraftstoffverordnung ablösen und neu ordnen, welche Energieträger im Verkehr angerechnet werden und welche Nachweise dafür nötig sind.

Für dich heißt das: Die THG-Prämie bleibt nach aktuellem Entwurfsstand relevant, weil Fahrstrom ein zentraler Baustein bleibt. Die Abwicklung dürfte aber stärker datenbasiert werden.

Stand der Rechtslage: Grundlage der THG-Prämie ist derzeit die Kraftstoffverordnung (KVO 2012). Der Entwurf zum EEG-V, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Verkehr, setzt die EU-Richtlinie RED III um und soll ab 2027 greifen. Alle Angaben zu 2027 in diesem Beitrag beziehen sich auf diesen Entwurfsstand von September 2026 und können sich noch ändern.

THG-Prämie 2027: geplanter Zielpfad und Anrechnung von Ladestrom

Nach aktuellem Entwurf soll der Anteil erneuerbarer Energie im Verkehr Jahr für Jahr steigen, beginnend bei 18 Prozent im Jahr 2027. Bis 2035 sind 65 Prozent vorgesehen.

Geplanter Anteil erneuerbarer Energie im Verkehr* pro Jahr:

2027: 18 Prozent

2028: 23 Prozent

2029: 28 Prozent

2030: 35 Prozent

2031: 41 Prozent

2032: 46 Prozent

2033: 53 Prozent

2034: 59 Prozent

2035: 65 Prozent

*Gemessen in GJ und nicht wie herkömmlich in eingesparten Tonnen CO2-Äquivalent

Ein wichtiger Hinweis zur Einordnung: Diese 18 Prozent sind nicht direkt mit der bisherigen Treibhausgasminderung von 8 Prozent im Jahr 2026 vergleichbar, weil der Entwurf auf eine andere Bezugsgröße abstellt. Gemeint ist der Anteil erneuerbarer Energie und nicht die eingesparte Treibhausgasmenge.

Ebenso wichtig für dein Elektroauto: Ladestrom soll weiterhin mit dem Faktor 4 angerechnet werden. Eine geladene Kilowattstunde wirkt für die Zielerreichung damit stärker als ihre reine Energiemenge, wodurch Fahrstrom für zielverpflichtete Unternehmen attraktiv bleibt.

Wie hoch wird die THG-Prämie 2027 ausfallen?

Die ehrliche Antwort vorweg: Ein Fixbetrag für 2027 steht noch nicht fest. Anders als bei einer staatlichen Förderung gibt es für die THG-Prämie keinen gesetzlich garantierten Auszahlungsbetrag, weil der Erlös erst im Handel mit zielverpflichteten Unternehmen entsteht.

Diese Faktoren bestimmen den Betrag:

  • die Höhe des gesetzlichen Ziels für erneuerbare Energie im Verkehr
  • Angebot und Nachfrage am österreichischen Markt
  • der Preis alternativer Erfüllungsoptionen wie HVO, Biomethan oder RFNBOs
  • der erneuerbare Anteil des gelieferten Stroms, der nach dem Entwurf aus dem Durchschnitt der zwei Vorjahre gebildet wird
  • die Anrechnung von Ladestrom mit dem Faktor 4 sowie die Fahrzeugpauschale

Solange das EEG-V nicht beschlossen ist, lässt sich daraus kein Betrag ableiten. Deshalb sprechen wir bei der THG-Quote vom Umweltbundesamt für 2027 von einem Korridor. Wer dir heute schon eine punktgenaue Summe zusagt, rechnet mit Schätzungen.

THG-Prämie 2027 Prognose: was den Betrag bewegt

Ein Teil der Entwicklungen spricht 2027 für stabile Preise, ein anderer dagegen. Beide Seiten helfen dir dabei, Prognosen zur THG-Prämie 2027 richtig einzuschätzen.

Was für stabile Prämien 2027 spricht

Das geplante Ziel steigt spürbar und zieht 2028 weiter an, weshalb zielverpflichtete Unternehmen mehr anrechenbare Mengen brauchen. Der Faktor 4 für Ladestrom soll bleiben. Dazu dürften Ersatzkraftstoffe wie HVO weiterhin vergleichsweise teuer bleiben, und in Österreich treten weniger Anbieter am Markt auf als in Deutschland.

Rechtsgrundlage:

Quotenjahr 2026: Kraftstoffverordnung (KVO 2012)

Quotenjahr 2027 (Entwurfsstand 09/2026): Erneuerbare-Energien-Gesetz Verkehr (Entwurf)

Zielgröße:

Quotenjahr 2026: Treibhausgasminderung von 8 Prozent

Quotenjahr 2027 (Entwurfsstand 09/2026): 18 Prozent erneuerbare Energie im Verkehr

Anrechnung von Ladestrom:

Quotenjahr 2026: Faktor 4

Quotenjahr 2027 (Entwurfsstand 09/2026): Faktor 4 soll bestehen bleiben

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THG-Prämie fürs E-Auto 2027: Wer profitiert in Österreich?

An den Voraussetzungen dürfte sich 2027 zunächst nichts ändern. Begünstigt sind Halter mehrspuriger, rein batterieelektrischer Fahrzeuge mit österreichischer Zulassung, privat wie gewerblich. Einspurige Fahrzeuge wie E-Motorräder oder E-Roller bleiben nach aktueller Rechtslage außen vor. Dazu kommen Eigentümer und Betreiber von Ladeinfrastruktur, also Unternehmen, Gemeinden und Ladepunktbetreiber.

Beim Blick über 2027 hinaus lohnt sich der geplante Fahrplan für die Pauschale von 1.500 kWh:

bis 2028

Privatpersonen: Pauschale möglich

Organisationen: Pauschale möglich

2029 bis 2031

Privatpersonen: Pauschale möglich

Unternehmen und Organisationen: nur noch gemessener Ladestrom

ab 2032

Privatpersonen: nur noch gemessener Ladestrom

Unternehmen und Organisationen: nur noch gemessener Ladestrom

Für dich als Privatperson heißt das: 2027 ändert sich voraussichtlich wenig, weil die Pauschale nach dem Entwurf bis Ende 2031 möglich bleiben soll. Unternehmen mit E-Fahrzeugen oder einem ganzen E-Fuhrpark sollten früher planen und prüfen, ob sich geladene Strommengen an ihren Standorten messen und einreichen lassen.

THG-Quote 2027 für Ladepunkte: gemessener Strom und Photovoltaik

Wenn Pauschalen perspektivisch auslaufen, gewinnt gemessener Ladestrom an Bedeutung. Der Entwurf unterscheidet dafür klarer zwischen öffentlichen, halböffentlichen und nicht öffentlichen Ladepunkten, was mehr Rechtssicherheit bringen kann. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Messung, Dokumentation und Zuordnung der Strommengen.

Besonders interessant wird der Entwurf für Standorte mit eigener Photovoltaik. Grundsätzlich soll für Ladestrom der durchschnittliche erneuerbare Anteil des in Österreich gelieferten Stroms der beiden Vorjahre gelten. Strom aus einer direkten Verbindung mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie ab 20 kWp soll dagegen vollständig als erneuerbar berücksichtigt werden können, sofern er nachweislich gemessen und für den Verbrauch im Verkehrssektor abgegeben wird.

Voraussetzung bleibt eine saubere Datenlage: ein klares Messkonzept, eine nachvollziehbare Abgrenzung zwischen Netzstrom und Direktstrom sowie eine eindeutige Zuordnung der Ladevorgänge.

Rechtliche Grundlage: Nach der aktuell geltenden KVO 2012 ist für die kWh-genaue Abrechnung eine eichrechtskonforme oder MID-konforme Messung samt Aufzeichnung der einzelnen Ladevorgänge nötig. Das gilt auch für private Wallboxen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Ein öffentlicher Ladepunkt muss zusätzlich bei der E-Control gemeldet sein und über eine EVSE-ID verfügen. Ein Wahlrecht zwischen Pauschale und Messung gibt es nicht.

THG-Quote 2027 beantragen: So läuft es bei carbonify

Am Ablauf ändert sich für dich zunächst nichts. Du registrierst dich, lädst deine Zulassungsbescheinigung hoch und wählst dein Auszahlungsmodell. Wir prüfen die Berechtigung, bündeln alle Meldungen und reichen sie beim Umweltbundesamt ein. Weitere Nachweise brauchst du dafür nicht.

Warum sich carbonify gerade in einem Jahr mit offenen Fragen lohnt:

  • Schnelle und zuverlässige Auszahlungen dank Fixprämien.
  • Faire THG-Quoten zu marktgerechten Konditionen.
  • Transparente Kommunikation in jedem Schritt, ohne unklare Bis-zu-Beträge.
  • Marktführender Kundenservice und keinerlei zusätzlicher Aufwand für dich.
  • Verzicht auf lange Vertragslaufzeiten, du bindest dich nur für ein Quotenjahr.
  • Laufende Information, sobald aus dem Entwurf belastbare Regeln werden.

Ab wann kann man die THG-Prämie für 2027 beantragen?

Der Start für das Quotenjahr 2027 ist voraussichtlich schon im vierten Quartal 2026 geplant. Feste Termine nennen wir hier bewusst noch nicht. Sobald es soweit ist, informieren wir dich gesondert und veröffentlichen den Starttermin auf unserer Website. Die Höhe deiner Prämie richtet sich ohnehin nach der Zulassungsdauer im Quotenjahr und wird tagesgenau abgerechnet. Dein Anmeldezeitpunkt verändert die Höhe also nicht.

THG-Prämie 2027 im Vergleich: worauf du achten solltest

Beim Vergleich der Anbieter zählt 2027 mehr als die größte beworbene Zahl. Diese vier Punkte lohnen den genauen Blick:

  • Auszahlungszeitpunkt: Bei carbonify wählst du zwischen der Express-Prämie binnen 30 Tagen nach unserer Prüfung und der Klassik-Prämie nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt, erfahrungsgemäß im Juli oder August.
  • Garantiert oder variabel: Bei einer Fixprämie kennst du deinen Betrag von Anfang an. Variable Modelle hängen am später erzielten Erlös.
  • Vertragslaufzeit: Trittst du nur die Quote 2027 ab oder bindest du dich für mehrere Jahre? Solange der Rechtsrahmen in Bewegung ist, ist Flexibilität wertvoll.
  • Regulatorische Expertise: Ein Anbieter, der den EEG-V-Prozess verfolgt, kann dir früh sagen, was sich für dein Fahrzeug oder deinen Ladepunkt ändert.

Wie sich die Konditionen bisher entwickelt haben, zeigt der Blick auf die THG-Quote 2026.

THG-Quote 2027: früh informieren, ruhig entscheiden

Wichtig vorweg, damit keine Unsicherheit aufkommt: Solange die Kraftstoffverordnung (KVO) in ihrer bekannten Form gilt, bleibt für dich alles beim Alten. Das bewährte Modell mit der Pauschale von 1.500 kWh, der tagesgenauen Abrechnung und der digitalen Abwicklung läuft unverändert weiter.

Diskutiert wird für 2027 zusätzlich ein möglicher neuer Rahmen über das EEG-V, der den Ladestrom weiterhin mit dem Faktor 4 anrechnen und den Anteil erneuerbarer Energie im Verkehr anheben soll. Dieser Entwurf ist aber noch nicht beschlossen. Sollte er nicht kommen, ändert sich für dich nichts – dann gilt schlicht die KVO wie bisher weiter.

Für dich als E-Auto-Fahrer bleibt der Kern gleich: Dein Fahrzeug bringt dir Jahr für Jahr Geld, digital abgewickelt und ohne lange Bindung. Wer zusätzlich einen Ladepunkt oder eine PV-Anlage betreibt, sollte sich früh mit gemessenen Strommengen beschäftigen. Sobald belastbare Regeln vorliegen, erfährst du es von uns. Bis dahin gilt: Behalte die Entwicklung im Blick und lass dir die THG-Quote 2027 nicht entgehen.

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FAQ zur THG-Quote 2027 in Österreich

Wie hoch ist die THG-Prämie 2027 in Österreich?

Ein Betrag steht noch nicht fest. Die Prämie entsteht am Markt und hängt vom gesetzlichen Ziel, den Preisen alternativer Erfüllungsoptionen und den Konditionen deines Anbieters ab.

Was ist das EEG-V und was bedeutet es für die THG-Quote 2027?

Das EEG-V, das Erneuerbare-Energien-Gesetz Verkehr, soll die Kraftstoffverordnung ablösen und die RED III umsetzen. Nach aktuellem Entwurf greift es ab 2027 und rechnet Ladestrom weiterhin mit dem Faktor 4 an. Beschlossen ist die Regelung noch nicht.

Fällt die Pauschale von 1.500 kWh bei der THG-Quote 2027 weg?

Nach aktuellem Entwurfsstand nicht. Für Privatpersonen soll sie voraussichtlich bis Ende 2031 möglich bleiben, für Unternehmen und Organisationen ab 2029 entfallen. Ab 2032 ist eine pauschale Anrechnung im Entwurf nicht mehr vorgesehen.

Ab wann kann ich die THG-Prämie 2027 beantragen?

Voraussichtlich schon gegen Ende 2026, also früher als gedacht. Feste Termine nennen wir hier bewusst noch nicht – sobald es so weit ist, informieren wir dich gesondert und veröffentlichen den Start auf unserer Website.

Wird die THG-Prämie 2027 niedriger als 2026?

Möglich ist beides. Das steigende Ziel stützt die Nachfrage, während mit jeder E-Neuzulassung das Angebot an anrechenbaren Mengen wächst. Solange das EEG-V nicht beschlossen ist, bleibt jede Aussage zur Höhe eine Prognose.

Welche Fahrzeuge sind 2027 für die THG-Prämie berechtigt?

Nach aktueller Rechtslage ausschließlich mehrspurige, rein batterieelektrische Fahrzeuge mit österreichischer Zulassung, also Pkw, Transporter und Busse. Einspurige Fahrzeuge wie E-Motorräder oder E-Roller sind in Österreich nicht antragsberechtigt.

Was gilt 2027 für Ladepunkte und selbst erzeugten PV-Strom?

Gemessene Strommengen werden wichtiger, wobei öffentliche, halböffentliche und nicht öffentliche Ladepunkte klarer unterschieden werden sollen. Strom aus einer direkten Verbindung mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie ab 20 kWp soll vollständig als erneuerbar zählen, wenn er nachweislich gemessen und für den Verbrauch im Verkehrssektor abgegeben wird.

Kann ich die THG-Prämie 2027 erneut beantragen?

Ja, die Quote wird für jedes Jahr einzeln vermarktet. Hast du 2026 schon profitiert, kannst du dein Fahrzeug für 2027 wieder anmelden. Achte nur darauf, ob dein bisheriger Anbieter die Quote fürs Folgejahr bereits gebunden hat.

Das sagen unsere Geschäftspartner und Kunden über uns.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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