Auszahlung der THG-Quote: jetzt noch flexibler & fairer

04.05.2025 · THG-Quote

Von Florian Flecker

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Auszahlung der THG-Quote

Ab sofort hast du bei carbonify die Wahl: Mit unseren zwei neuen Auszahlungsoptionen gestaltest du die Auszahlung deiner THG-Quote genau so, wie du es dir vorstellst. Du entscheidest nicht nur, wann deine Prämie auf dem Konto landet, sondern auch, ob du lieber schnell ausgezahlt wirst oder geduldig auf einen höheren Kurs wartest.

In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie unsere Modelle funktionieren – fair, transparent und ganz ohne versteckte Bedingungen.

Transparenz bei der Auszahlung der THG-Prämie – unsere Modelle

Bei der Auszahlung der THG-Quote für Unternehmen kannst du dich bei carbonify auf eins verlassen: volle Klarheit. Keine Mindestlaufzeiten, keine unübersichtlichen Verträge, keine Sternchentexte. So wie du es von uns gewohnt bist.

Der Ablauf bleibt simpel: Du registrierst dein E-Fahrzeug, lädst deinen Zulassungsschein hoch und wählst die Option, die am besten zu dir passt. Bei beide Varianten ist bereits die Bearbeitungsgebühr berücksichtigt – das bedeutet: Die genannte Summe landet exakt so auf deinem Konto.

Die folgenden Auszahlungsmodelle gelten für vollelektrische Kraftfahrzeuge.

Auszahlungsoption 1: Die Express-Prämie

Du möchtest die Auszahlung deiner THG-Quote besonders schnell erhalten? Dann ist die Express-Option genau richtig. Wir gehen in Vorleistung und überweisen dir deine Prämie innerhalb von vier Wochen – noch bevor deine Quote zertifiziert und verkauft wurde.

  • Fixbetrag: 75

Die Dauer der Auszahlung deiner THG-Quote ist hier am kürzesten – perfekt, wenn Du nicht warten willst.

Auszahlungsoption 2: Die Klassik-Prämie

Diese Variante kennst du vielleicht schon: Du bekommst die Auszahlung deiner höheren THG-Prämie, sobald deine THG-Quote vom Umweltbundesamt zertifiziert wurde und wir den Verkauf abgeschlossen haben. Je nach Bearbeitungszeit kann es mehrere Wochen bis Monate dauern.

  • Fixbetrag: 95€

Der Klassiker unter den Auszahlungsmodellen von carbonify – fair, solide und zuverlässig.

Jetzt registrieren und die Art der Auszahlung deiner THG-Quote selbst wählen!

Du willst mitbestimmen, wann und wie du die Auszahlung deiner THG-Quote erhältst? Dann registriere dein E-Fahrzeug jetzt in wenigen Klicks bei carbonify. Unsere neuen Auszahlungsoptionen geben dir die volle Flexibilität – ganz ohne Aufwand.

Wir beraten dich zudem auch, wenn du Fragen zu deinem E-Fuhrpark oder der Anschaffung von öffentlichen Ladestationen hast.

Das sagen unsere Geschäftspartner und Kunden über uns.

Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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Laura

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