THG-Prämie pro verladener kWh: worauf du achten solltest

29.04.2025 · THG-Quote · Ladeinfrastruktur

Von Florian Flecker

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Öffentliche Ladestationen: Stromverkauf & THG-Prämie

Ohne eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur funktioniert nachhaltige E-Mobilität nicht. Deshalb setzen wir bei carbonify darauf, dass Ladestationen – wann immer möglich – kWh genau abgerechnet werden sollten. So leistest du nicht nur einen Beitrag zur Mobilitätswende, sondern profitierst auch wirtschaftlich: Mit einer eichrechtskonformen E-Ladestation, oder einer Ladestation mit einem MID-Stromzähler, sicherst du dir zusätzliche Einnahmen durch die THG-Prämie.

In diesem Beitrag erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um mit Ladestationen in Österreich an der THG-Quote teilzunehmen – und wie die Registrierung abläuft.

Welche Voraussetzungen gelten für die THG-Prämie bei öffentlichen Ladestationen?

Wenn deine Ladeinfrastruktur entweder eichrechtskonform ist, oder über einen MID-Stromzähler verfügt und Einzelladenachweise liefert, kannst du die darüber abgegebene Strommenge bei der THG-Quote für Unternehmen anmelden und dir so jährlich eine attraktive Prämie sichern.

Damit du die THG-Quote registrieren kannst, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

1. Erfüllung eichrechtlicher Vorgaben

Die Strommengen müssen genau und nachvollziehbar erfasst werden. Nur so kannst du die geladenen Kilowattstunden korrekt abrechnen und im Rahmen der Quote einreichen. Eine eichrechtskonforme bzw. MID-konforme Strommessung ist dabei Pflicht.

Eichrechtskonforme Ladestation: Was bekommst du über Stromverkauf und THG-Quote?

Sobald an deiner Station geladen wird, bezahlst du schlussendlich nur einen Bruchteil deiner Stromkosten. Aktuell liegen die durchschnittlichen Ladekosten in Österreich zwischen 15 und 30 Cent pro kWh – je nach Anbieter.

Zusätzlich erhältst du im Rahmen der THG-Quote bis zu 7 Cent je kWh, die an deiner Station geladen wird. Wichtig ist, dass alle Ladevorgänge korrekt dokumentiert sind.

Warum sich eine eichrechtskonforme Ladestation für dich lohnt

Klar, der Aufbau bringt Aufwand mit sich – aber du investierst in ein Zukunftsmodell. Eichrechtskonforme Ladestationen oder Stationen mit MID-Stromzähler schaffen neue Einnahmequellen, bringen Förderungen und stärken deine Rolle als aktiver Teil der Energiewende.

Je mehr über deine Station geladen wird, desto höher fallen deine Einnahmen aus – sowohl durch den Stromverkauf als auch durch die THG-Quote. Und falls du schon eine E-Firmenflotte nutzt oder öffentliche Ladestationen betreibst, unterstützen wir dich gern bei der kompletten Abwicklung – vom Antrag bis zur Auszahlung.

Das sagen unsere Geschäftspartner und Kunden über uns.

Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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