Mineralölunternehmen: Ihre Rolle im THG-Quotenhandel

11.05.2025 · THG-Quote

Von Florian Flecker

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Zielverpflichtete Unternehmen: Ihre Rolle im THG-Quotenhandel

Wenn es um den THG-Quotenhandel geht, begegnet dir oft der Begriff der zielverpflichteten oder substitutionsverpflichteten Unternehmen. Aber wer sind diese Unternehmen eigentlich?

Zielverpflichtete Unternehmen sind jene Unternehmen, die fossile Kraftstoffe – etwa Benzin oder Diesel – in Umlauf bringen und deshalb gesetzlich verpflichtet sind, ihre CO₂-Emissionen schrittweise zu senken. Darunter fallen zum Beispiel große Mineralölkonzerne und Händler.

Die Grundlage dafür bildet die sogenannte THG-Minderungsquote: Sie legt fest, um wie viel Prozent diese Betriebe ihren CO₂-Ausstoß jährlich reduzieren müssen - also die Menge an Treibhausgasen, die jedes Jahr eingespart werden müssen.

Können zielverpflichtete Unternehmen ihre Quote nicht vollständig erfüllen, müssen sie hohe Strafzahlung leisten – aktuell bis zu 600 Euro pro Tonne nicht eingespartem CO₂. Um das zu vermeiden, haben sie mehrere Möglichkeiten zur Erfüllung.

THG-Handel: So erfüllen zielverpflichtete Unternehmen ihre Quote

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, können Unternehmen entweder selbst einen E-Fuhrpark aufbauen und Ladestationen betreiben oder sich an einem speziellen Markt beteiligen: dem THG-Quoten-Handel. Hier erwerben sie Zertifikate von anderen Unternehmen, die nachweislich CO₂ eingespart haben – etwa durch emissionsfreie Mobilität oder durch das Bereitstellen von Ladestrom.

Dieser Handel ist nicht nur gesetzlich geregelt, sondern auch ein effektiver Hebel zur CO₂-Reduktion: Denn durch den Ankauf von Emissionsminderungen wird direkt in klimafreundliche Technologien investiert – wie z. B. Ladeinfrastruktur, elektrifizierte Flotten oder sauberen Strom.

Im Rahmen des THG-Handels bilden substitutionsverpflichtete Unternehmen also die Käuferseite – sie übernehmen durch den Erwerb von Zertifikaten einen Teil der Emissionsminderung von anderen. So erfüllen sie ihre gesetzlichen Vorgaben, ohne selbst technologisch sofort aufrüsten zu müssen.

THG-Handel für Privatpersonen

Nicht nur Betriebe können am THG-Handel mit Mineralölunternehmen teilnehmen – auch du als Privatperson kannst von deiner CO₂-Einsparung profitieren. Wenn du ein vollelektrisches Fahrzeug besitzt, bist auch du quotenberechtigt. Deine THG-Quote wird durch einen Partner wie carbonify über das Umweltbundesamt zertifiziert und anschließend am Markt gehandelt. Die daraus resultierende Prämie – meist mehrere hundert Euro jährlich – bekommst du direkt ausgezahlt. Am einfachsten läuft die Auszahlung der THG-Quote über einen erfahrenen Anbieter wie carbonify, der dir sämtliche Prozesse und bürokratischen Hürden übernimmt.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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