E-Flotte: die Umstellung in Betrieben
22.07.2025 · Elektromobilität
Von Melissa Hiltl


Mit der voranschreitenden Mobilitätswende steht der Verkehrssektor unter Strom: Eine eigene E-Flotte wird vor allem für kommunale und gewerbliche Fuhrparkbetreiber interessant.
Unternehmen und Kommunen, die ihre Flotte elektrifizieren wollen, stehen allerdings vor einigen Herausforderungen: Beispielsweise setzt der Betrieb eines E-Fuhrparks ein effizientes Fuhrparkmanagement voraus.
Im nachfolgenden Artikel beleuchten wir, was die Umstellung auf E-Fahrzeuge für diese Institutionen bedeutet.
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Kurz und knapp: Was ist eine E-Flotte?
Als E-Flotte wird ein elektrisierter Fuhrpark von Fahrzeugen bezeichnet, den unter anderem Dienstleistungs- und Logistikunternehmen, Handwerksbetriebe sowie kommunale Einrichtungen und Selbstständige beruflich nutzen. Erst wenn alle Fahrzeuge in einem Betrieb, oder zumindest ein Großteil von ihnen, auf Elektromobilität umgestellt wurden, spricht man hierbei tatsächlich von einer ganzen E-Flotte. Sie kann auch Nutzfahrzeuge oder Busse enthalten.
Die größten Herausforderungen des E-Fuhrparks
Da die Umstellung auf einen E-Fuhrpark über mehrere Jahre hinweg große Investitionen erfordert, brauchen Fuhrparkbetreiber bewährte und erprobte Vorgehensweisen. Denn selbstverständlich soll der Fuhrpark (eines Unternehmens) effizient sein, weswegen Planung und Fuhrparkmanagement das A und O sind.
→ Am Ende dieses Artikels fassen wir den erfolgreichen Umstieg auf eine E-Flotte in fünf Schritten zusammen.
Nur ein effizienter Umgang mit der eigenen E-Flotte gewährleistet am Ende eine unterbrechungsfreie Einsatzfähigkeit. Hierzu gehört es auch, dass Wartungen rechtzeitig durchgeführt werden. Die nachfolgenden Aufgaben fallen typischerweise in das Fuhrparkmanagement von Unternehmen:
- Gewährleistung eines sicheren, ökonomischen und reibungslosen Flottenbetriebs
- Beschaffung, Abschreibung und Wartung der Fahrzeuge
- Überwachung und Optimierung aller Kosten
- Kontrolle von Führerscheinen und Verwaltung von Leasingverträgen
- Planung von Routen und Fahrteinsätzen
- Kommunikation mit Technikern und Versicherungen
- Überwachung der Ruhezeiten von Fahrern in Logistikbetrieben
Wird nun auf eine E-Flotte umgestiegen, kommen folgende Aufgaben hinzu:
- Einteilung von Routen nach Reichweiten
- Planung von Ruhezeiten zum Laden
- Beschaffung, Abschreibung und Wartung der Ladepunkte
- Kommunikation mit THG-Quotenanbietern wie carbonify
Weitere etwaige Hindernisse der E-Flotte
Ein großes Hindernis auf dem Weg zu einem E-Fuhrpark sind für viele Unternehmen zunächst die Anschaffungskosten. Mittlerweile bietet der Markt auf der Suche nach den günstigsten E-Autos ebenfalls ein breites Angebot. Im Laufe des Artikels erfahren Interessierte, wie sich diese etwas höheren Anschaffungskosten durch finanzielle Vorteile und Förderungen ausgleichen lassen.
Andererseits besteht bei vielen Führungskräften trotz wachsendem Netz an Ladeinfrastruktur eine gewisse Reichweitenangst. Sie behindert die Flottenelektrifizierung und hält Betriebe davon ab, die vielseitigen Vorteile der E-Flotte zu nutzen. Um Unternehmen ein sicheres Gefühl zu geben, sind hierfür Anstrengungen seitens der Kommunen für eine systematische Eingliederung von E-Fahrzeugen in das Gesamtkonzept kommunaler Mobilität gefragt. Das bedeutet konkret: flächendeckender und bedarfsgerechter Ausbau von öffentlichen Ladestationen.
Deshalb lohnt sich die E-Flotte: Analyse der Vorteile
Nicht immer ist ein E-Auto zwangsläufig die beste Wahl für einen betrieblichen Fuhrpark. Bei der Entscheidung für oder gegen die E-Flotte kommt es auf die Situation und Bedürfnisse des zielverpflichteten Unternehmens an. Umzustellen, kann sich jedoch mehrfach lohnen. Vor allem unter Berücksichtigung langfristiger Betriebskosten und steigender regulatorischer Anforderungen an CO₂-Emissionen bietet es wirtschaftliche Vorteile wie:
- die Reduzierung der Gesamtkostenstruktur über den Lebenszyklus
- die Erfüllung zukünftiger ESG-Vorgaben und Berichtspflichten
- Wettbewerbsvorteile durch Dekarbonisierung der Lieferkette
Der Umstieg auf E-Fahrzeuge wirkt aber nicht nur positiv auf die eigene Umweltbilanz. Er hat darüber hinaus einen Vorbildcharakter und zeugt von Innovationsbewusstsein. Dieses positive Image ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil der E-Flotte. Denn immer mehr Privat- sowie Geschäftskunden legen Wert auf eine gute Klimabilanz und CO₂-neutrale Herstellung.
Das sticht besonders dann heraus, wenn die Kommune oder das Unternehmen den Ladestrom aus erneuerbaren Energien beziehen und mit eigener Ladeinfrastruktur verbinden. Dadurch werden E-Fahrzeuge mit Ökostrom getankt, was sowohl dem CSR-Profil dient als auch nachhaltige Wettbewerbsvorteile im B2B-Kontext schafft. Unternehmen steigern außerdem die eigene Arbeitgeberattraktivität in hart umkämpften Fachkräfte-Märkten.
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Unternehmen als effizienter Teil der Energiewende
Wer in erneuerbare Energien investiert und seinen Ladestrom daraus bezieht, investiert in die Zukunft. Die Verbindung aus E-Mobilität und erneuerbaren Energien hilft beim Erreichen der Energiewende-Ziele und zahlt sich langfristig aus. Der gewonnene Strom für die E-Flotte ist nicht nur günstiger, zuverlässiger und sauberer. Gewerbetreibende und Unternehmen erhöhen über den Ausbau einer eigenen Ladeinfrastruktur die Attraktivität des Standorts. Grundsätzlich sind alle Ladestationen in Österreich zur Abrechnung der THG-Quote berechtigt – sofern die Einzelladungen ausgezeichnet und nachgewiesen werden können, und die Station entweder eichrechtskonform ist oder einen MID-Stromzähler besitzt.
Steuervorteile für Firmenwagen nutzen
Ein weiterer Vorteil für den E-Fuhrpark in Österreich: Elektro-Dienstfahrzeuge unterliegen keinem Sachbezug, wenn sie rein elektrisch betrieben werden. Das bedeutet: Keine zusätzlichen Lohnnebenkosten durch geldwerten Vorteil – ein klarer Vorteil gegenüber Verbrenner-Dienstwagen. Auch bei der Anschaffung profitieren Unternehmen von steuerlichen Erleichterungen wie NoVA-Befreiung und Vorsteuerabzug.
Neben Steuerersparnissen profitieren Unternehmen auch finanziell vom Umstieg auf E-Fahrzeuge über die Quote. Vor allem E-Fuhrparks mit Nutzfahrzeugen und Bussen können sich über attraktive Zusatzerlöse freuen. Die jährliche Auszahlung der THG-Prämie bietet eine weitere Möglichkeit zur Refinanzierung der E-Flotte.
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Die erfolgreiche Elektrifizierung einer Flotte in fünf Schritten
- Eine strategische Beratung rund um Fuhrparkgröße, Skalierungsmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit (TCO) kann dabei helfen, die Potenziale der Elektrifizierung realistisch einzuschätzen. Anbieter wie carbonify geben Dir dabei praxisnahe Tipps zur THG-Quote, unterstützen bei der Planung und zeigen, worauf es bei der Umsetzung wirklich ankommt – auch im Zusammenspiel mit möglichen Förderungen.→ carbonify unterstützt Unternehmen und Fuhrpark-Betreiber gerne bei der Elektrifizierung von Flotten. Wir nutzen unsere gesammelte Expertise, um E-Auto-Anschaffungskosten für Unternehmen zu reduzieren und den Umstieg sowie das E-Flottenmanagement reibungslos zu gestalten.
- Die technische Beratung zu Ladelösungen am jeweiligen Standort ist sinnvoll, damit sich komplexe Umstellungsprojekte wie die Installation von Ladepunkten leichter organisieren lassen. Zu den technischen Überlegungen gehören die räumliche Verteilung, Messungen für den elektrischen Anschlusspunkt, Lastmanagementsysteme und Aspekte wie bedarfsabhängige Leistungsspitzen oder die Vorwegnahme des für die Ladeanforderungen erwarteten Stromverbrauchs.
- Die Planung und Installation von Ladeinfrastruktur sind elementar für den erfolgreichen Betrieb einer unternehmenseigenen oder kommunalen E-Flotte. Dazu gehören die Priorisierung von Standorten sowie das Finden von passenden Installationsunternehmen. Die Ladeinfrastruktur sollte vor Inbetriebnahme der E-Flotte einsatzbereit sein.
- Die bedarfsgerechte Beschaffung von E-Fahrzeugen für die jeweilige Flotte sollte ebenfalls gut geplant und durchdacht sein. Denn je nach Nutzen und Bedarf können sich die Fahrzeuge unterschiedlich eignen.→ carbonify holt mit zwei Auszahlungsmodellen für Nutzfahrzeuge und Busse maximale Erlöse für jede Fahrzeugklasse Ihrer E-Flotte heraus und realisiert eine schnelle Auszahlung.
- Die Optimierung der Ladevorgänge mittels datenbasierter Analyse und intelligentem Lastmanagement dient der langfristigen Senkung von Betriebskosten der E-Flotte. Das System sollte in der Lage sein, Erkenntnisse über weitere Möglichkeiten zur Verbesserung des Ladeverhaltens zu liefern und dadurch die ökonomische und ökologische Bilanz zu fördern. Langfristig ist zusätzlich die Umstellung auf eine eigene Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu empfehlen, um die Ziele der Verkehrs- und Energiewende zu berücksichtigen.
Wenden Sie sich bei Fragen rund um die Monetarisierung der THG-Quote oder Nutzung der THG-Quote zur Förderung von E-Fahrzeugen als Zusatzerlös an den Marktführer im THG-Quotenhandel carbonify! Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und unterstützen bei jedem Schritt der Umstellung sowie der Abrechnung der jährlichen Quote für E-Flotten.
Sie erreichen unser Team unter info@carbonify.de oder buchen Sie direkt einen Termin mit uns, um mehr über die Vorzüge der E-Flotte zu erfahren.
Das sagen unsere Geschäftspartner und Kunden über uns.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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