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THG-Quote fürs Leasing – bekommst du die Prämie?

16.07.2026 · THG-Quote

Von Melissa Hiltl

Foto des Melissa Hiltl
Geleastes Elektroauto vor Einfamilienhaus, im Vordergrund Tablet zur THG-Quoten-Beantragung

Du least dein Elektroauto und fragst dich, ob du trotzdem die THG-Prämie beantragen kannst – obwohl das Fahrzeug nicht dir gehört? Eine Frage, die wir häufig hören. Und die Antwort ist klarer, als viele erwarten: Ja, die THG-Prämie gilt auch für Leasingfahrzeuge – vorausgesetzt, du bist als Halter im Zulassungsschein eingetragen.

Was genau das bedeutet, wie die THG-Quote bei Leasing in Österreich funktioniert und was der Unterschied zwischen Halter und Eigentümer ist, erfährst du hier.

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Halter oder Eigentümer – wo liegt der Unterschied bei der THG-Quote fürs Leasing?

Bevor wir in die Details einsteigen, kurz zur entscheidenden Begrifflichkeit – denn hier liegt das häufigste Missverständnis rund um die THG-Prämie für Leasingfahrzeuge.

  • Eigentümer eines Leasingfahrzeugs ist die Leasinggesellschaft. Sie hat das Fahrzeug gekauft, es gehört ihr und sie bleibt auch während der gesamten Leasingdauer rechtlich gesehen der Eigentümer.
  • Halter hingegen ist die Person oder das Unternehmen, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und die es im Alltag nutzt. Beim Leasing ist das in der Regel der Leasingnehmer – also du als Privatperson oder dein Unternehmen. Der Halter ist in der österreichischen Zulassungsbescheinigung eingetragen.

Und genau hier setzt die THG-Prämie an: Sie steht nicht dem Eigentümer zu, sondern dem Halter. Als Leasingnehmer, der als Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, hast du denselben Anspruch auf die THG-Quote vom Umweltbundesamt wie jemand, der sein Elektroauto gekauft hat.

Rechtliche Grundlage: Basis für die Antragsberechtigung ist die österreichische Kraftstoffverordnung (KVO 2012). Sie definiert als Begünstigte jene Personen, die ein Elektrofahrzeug wirtschaftlich betreiben und das trifft auf den Leasingnehmer zu, auch wenn die Leasinggesellschaft zivilrechtlich Eigentümerin bleibt. Wer das Fahrzeug im Alltag nutzt und als Halter in der Zulassungsbescheinigung aufscheint, gilt als antragsberechtigte Person im Sinne der KVO.

THG-Prämie für Leasingfahrzeuge: Was musst du konkret beachten?

Die gute Nachricht: Der Prozess für Leasingfahrzeuge unterscheidet sich kaum vom Standardprozess. Entscheidend ist die Haltereigenschaft und ein paar Details, die du im Blick behalten solltest.

Zulassungsbescheinigung prüfen

Der erste Schritt: Prüfe, wer in deiner österreichischen Zulassungsbescheinigung als Halter eingetragen ist. In den meisten Leasingverträgen ist das der Leasingnehmer – also du. Manche Leasinggesellschaften tragen sich jedoch selbst als Halter ein, was die Antragsberechtigung auf die Leasinggesellschaft überträgt.

Tipp: Wenn du unsicher bist, wirf einen Blick in das Feld „Zulassungsbesitzer" deiner Zulassungsbescheinigung. Steht dort dein Name oder dein Unternehmen, bist du antragsberechtigt.

Leasingvertrag und THG-Prämie

In manchen Leasingverträgen gibt es Klauseln zur THG-Prämie – etwa eine Regelung, dass die Prämie an die Leasinggesellschaft abzuführen ist oder dass der Leasingnehmer nicht berechtigt ist, die Quote selbst zu vermarkten. Solche Klauseln sind in Österreich zwar selten, kommen aber vor.

Empfehlung: Lies deinen Leasingvertrag kurz durch oder frag direkt bei der Leasinggesellschaft nach, ob es Einschränkungen zur THG-Prämie gibt. In den meisten Fällen wirst du grünes Licht bekommen und kannst die Prämie behalten.

Mehrere Leasingfahrzeuge

Wer mehrere Leasingfahrzeuge hält, ob als Privatperson mit zwei E-Autos oder als Unternehmen mit einem ganzen E-Fuhrpark, kann für jedes einzelne Leasing-Fahrzeug eine eigene THG-Quote beantragen. Pro zugelassenem Elektrofahrzeug, pro Jahr. Mit carbonify lassen sich alle Fahrzeuge gebündelt in einem einzigen Prozess anmelden.

Rechtliche Grundlage: Die Berechtigung pro Fahrzeug ergibt sich direkt aus der KVO 2012. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl an Fahrzeugen, für die ein Halter die THG-Prämie beantragen kann – entscheidend ist die jeweilige Haltereigenschaft für jedes einzelne Fahrzeug.

Wie wird die THG-Quote beim Leasing berechnet?

Die Berechnung der THG-Prämie für ein geleastes Elektrofahrzeug folgt denselben Regeln wie für gekaufte Fahrzeuge. In Österreich gibt es zwei Wege:

Die Pauschale: 1.500 kWh pro Jahr

Für rein batterieelektrische Fahrzeuge gilt in Österreich eine gesetzlich festgelegte Standard-Lademenge von 1.500 kWh pro Jahr. Auf Basis dieser Pauschale wird die CO₂-Einsparung berechnet und in handelbare Zertifikate umgerechnet.

Diese Pauschale gilt unabhängig davon, ob du das Fahrzeug geleast oder gekauft hast und unabhängig davon, wie viel du tatsächlich geladen hast. Sie ist für alle Fahrzeugklassen gleich.

kWh-genaue Abrechnung

Wer über eine private Wallbox verfügt, die eichrechtskonform oder mit einem MID-Zähler ausgestattet ist und Ladevorgänge aufzeichnen kann, muss die tatsächlich geladene Strommenge einreichen – statt der Pauschale. Lädt man nachweislich mehr als 1.500 kWh pro Jahr, kann das zu einer höheren Prämie führen.

Tagesgenaue Abrechnung bei unterjährigem Leasing

Die österreichische KVO sieht eine tagesgenaue, anteilige Abrechnung der THG-Prämie vor. Das ist besonders für Leasingverhältnisse relevant. Beginnt ein Vertrag im März oder endet er im Oktober, wird die Prämie exakt für die Tage berechnet, an denen du als Halter eingetragen warst – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wer im Laufe des Jahres auf ein neues Leasingfahrzeug wechselt, verliert damit keinen Anspruch. Der neue Anspruchszeitraum startet automatisch mit dem Datum der neuen Zulassung.

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THG-Quote fürs Leasing: Was gilt am Ende der Leasinglaufzeit?

Eine Frage, die sich viele stellen: Was passiert mit der THG-Quote, wenn der Leasing-Vertrag ausläuft und ich das Fahrzeug zurückgebe?

Die Antwort ist einfach: Die THG-Prämie gilt immer für das jeweilige Kalenderjahr und wird tagesgenau abgerechnet. Gibst du das Fahrzeug beispielsweise im September zurück, bekommst du die Prämie anteilig für die Monate Januar bis September – also für neun von zwölf Monaten. Mit dem Tag der Rückgabe endet deine Haltereigenschaft, und damit auch der Anspruch auf die Prämie für die verbleibenden Monate.

Wer ein neues Leasingfahrzeug übernimmt, beginnt mit dem Zulassungsdatum automatisch einen neuen Anspruchszeitraum und kann sofort wieder die THG-Prämie beantragen.

Ladeinfrastruktur und Leasing: Zusätzliche THG-Prämie möglich

Wer sein geleastes Elektrofahrzeug zuhause an einer eigenen Wallbox lädt, hat unter Umständen die Möglichkeit, zusätzlich zur Fahrzeugprämie auch eine Prämie für den eingespeisten Ladestrom zu beantragen.

Voraussetzung ist ein eichrechtskonformer Zähler oder ein MID-konformer Stromzähler, der die einzelnen Ladevorgänge lückenlos aufzeichnet. Ob es eine öffentliche Ladestation oder eine ausschließlich private ist, spielt dabei keine Rolle – entscheidend sind allein die technischen Anforderungen an die Messgenauigkeit.

Wichtig: Wer eine solche Messstation hat und dort das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 %) lädt, muss den gemessenen Strom einreichen – in diesem Fall entfällt die Fahrzeugpauschale für dieses Fahrzeug.

Wer beide Möglichkeiten konsequent nutzt – also sowohl die Prämie für das geleaste Fahrzeug als auch die kWh-genaue Abrechnung über die eigene Ladestation – holt das finanzielle Maximum aus der THG-Quote fürs Leasing heraus.

Mit carbonify zur THG-Prämie: auch für Leasingfahrzeuge einfach, digital & fair

Der Prozess bei carbonify ist bewusst einfach gehalten – auch für Leasingfahrzeuge:

  1. Registrieren auf carbonify.at
  2. Zulassungsbescheinigung hochladen – auch bei Leasingfahrzeugen reicht das Dokument, auf dem du als Halter eingetragen bist
  3. Auszahlungsmodell wählen – Express (110 €) oder Klassik (125 €)
  4. Fertig – carbonify übernimmt Prüfung, Einreichung beim UBA und Auszahlung

Kein Sonderaufwand für Leasingfahrzeuge, kein abweichender Ablauf, keine zusätzlichen Formulare. Du lädst die Zulassungsbescheinigung hoch und carbonify erledigt den Rest.

THG-Prämie auch für Leasing – kein Hindernis, sondern eine Chance

Leasing oder Kauf, für die THG-Prämie macht das keinen Unterschied. Wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, hat denselben Anspruch auf die jährliche eQuote wie jeder andere E-Auto-Fahrer in Österreich. Und mit carbonify ist die Abwicklung der THG-Quote für Leasing-Fahrzeuge in wenigen Minuten erledigt!

👉 Informiere dich über Wissenswertes zur THG-Quote

FAQ zur THG-Quote für Leasingfahrzeuge in Österreich

Bekomme ich die THG-Quote auch für ein Leasing-Fahrzeug?

Ja, sofern du als Halter in der österreichischen Zulassungsbescheinigung eingetragen bist. Die THG-Prämie steht dem Halter zu, nicht dem Eigentümer. Da beim Leasing in der Regel der Leasingnehmer als Halter gilt, ist er antragsberechtigt.

Wie prüfe ich, ob ich als Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen bin?

Wirf einen Blick auf deine österreichische Zulassungsbescheinigung und prüfe das Feld „Zulassungsbesitzer". Steht dort dein Name oder dein Unternehmen, bist du als Halter eingetragen und damit antragsberechtigt.

Kann ich sofort nach Beginn eines neuen Leasingvertrags die THG-Prämie beantragen?

Ja. Mit dem Zulassungsdatum beginnt dein Anspruchszeitraum. Du kannst die Prämie somit ab dem ersten Tag der Zulassung beantragen. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau.

Wie hoch ist die THG-Prämie für Leasingfahrzeuge 2026?

Für das Quotenjahr 2026 stehen bei carbonify zwei Modelle zur Wahl: Die Express-Prämie beläuft sich auf 110 Euro pro Fahrzeug und wird innerhalb von 30 Tagen nach Prüfung ausgezahlt. Die Klassik-Prämie beträgt 125 Euro und folgt nach der offiziellen Bestätigung durch das Umweltbundesamt. Ob das Fahrzeug geleast oder gekauft ist, hat auf die Prämienhöhe keinen Einfluss.

Gilt die THG-Prämie auch bei einer privaten Wallbox für das Leasingfahrzeug?

Ja. Sofern die Wallbox eichrechtskonform oder mit einem MID-Zähler ausgestattet ist und Ladevorgänge aufzeichnet, kann zusätzlich zur Fahrzeugprämie eine Prämie für den eingespeisten Ladestrom beantragt werden. Die Wallbox muss dabei nicht öffentlich zugänglich sein.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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Laura

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