THG-Steuer – muss ich die Prämie versteuern?

21.07.2026 · THG-Quote

Von Melissa Hiltl

Foto des Melissa Hiltl
Person informiert sich auf dem Smartphone über die Höhe der THG-Quote 2026 vor schwarzem Elektroauto in den Bergen

Die THG-Steuer ist eines der meistgesuchten Themen rund um die THG-Prämie in Österreich und das aus gutem Grund. Wer jährlich eine eQuote beantragt, will wissen: Muss ich das versteuern, und wenn ja, wie viel bleibt am Ende wirklich übrig?

Die Antwort hängt davon ab, wer du bist. Privatperson oder Unternehmen, Kleinunternehmer oder Regelbesteuerer, Arbeitnehmer oder Selbstständiger – je nach Ausgangslage gelten unterschiedliche Regeln. Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten E-Auto-Fahrer in Österreich ist die THG-Prämie steuerfrei. Aber es gibt Ausnahmen und ein paar Details, die du kennen solltest, bevor du deine Steuererklärung machst. Genau das klären wir hier.

👉 Entdecke die verschiedenen Möglichkeiten einer THG-Prämie

THG-Prämie versteuern: Was gilt für Privatpersonen?

Die erfreuliche Nachricht zuerst: Für Privatpersonen ist die THG-Quote 2026 in Österreich nach aktuellem Stand einkommensteuerfrei. Das bedeutet, dass du den erhaltenen Betrag weder in deiner Steuererklärung angeben noch Einkommensteuer darauf bezahlen musst.

Warum ist die THG-Prämie für Privatpersonen steuerfrei?

Der Grund liegt in der steuerrechtlichen Einordnung der Zahlung. Die THG-Prämie ist kein Arbeitslohn, keine Mieteinnahme, kein Spekulationsgewinn und keine gewerbliche Einnahme. Sie entsteht durch den Verkauf eines gesetzlich zugewiesenen Rechts – nämlich der Möglichkeit, eingesparte CO₂-Emissionen zu monetarisieren. Da dieses Recht dem privaten Bereich zuzuordnen ist und kein Gewerbebetrieb dahintersteht, fällt die Prämie nicht unter die steuerpflichtigen Einkunftsarten des österreichischen Steuerrechts. Für Privatpersonen ist die THG-Steuer damit schlicht kein Thema.

Rechtliche Grundlage: Das österreichische Einkommensteuergesetz (EStG 1988) zählt in § 2 Abs. 3 die steuerpflichtigen Einkunftsarten abschließend auf. Da die THG-Prämie für Privatpersonen keiner dieser Kategorien eindeutig zuzuordnen ist, ist sie nach herrschender Auffassung einkommensteuerfrei. Es liegt bislang kein abschließendes Schreiben des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vor, das diese Einordnung offiziell bestätigt.

Muss ich die THG-Prämie in der Steuererklärung angeben?

Als Privatperson in der Regel nicht. Da die Prämie nicht steuerpflichtig ist, besteht auch keine Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt. Bewahre dennoch die Abrechnungen von carbonify als Beleg auf – für den Fall, dass das Finanzamt im Rahmen einer Nachfrage Rückfragen stellt.

Wichtiger Hinweis: Da kein abschließendes BMF-Schreiben zur THG-Prämie vorliegt, empfiehlt sich im Zweifel immer ein kurzes Gespräch mit der Steuerberatung. Das gilt besonders dann, wenn du mehrere Fahrzeuge angemeldet hast oder die Prämien betragsmäßig relevanter werden.

Umsatzsteuer: Muss ich THG-Prämien versteuern?

Hier wird es etwas komplexer, denn die Umsatzsteuer folgt eigenen Regeln.

Privatpersonen: keine Umsatzsteuerpflicht

Für Privatpersonen, die kein Gewerbe betreiben, fällt auf die THG-Prämie keine Umsatzsteuer an. Der Verkauf der THG-Quote vom Umweltbundesamt ist für sie kein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang – die Prämie kommt netto auf das Konto.

Unternehmer und Gewerbetreibende: Umsatzsteuer prüfen

Für Unternehmer, die umsatzsteuerlich tätig sind, ist der Verkauf der THG-Quote ein steuerbarer und mit 20 % umsatzsteuerpflichtiger Vorgang. Da es sich dabei um die Übertragung von Elektrizitätszertifikaten handelt, greift jedoch das Reverse-Charge-Verfahren (Übergang der Steuerschuld): carbonify als Empfänger der Leistung ist für die Abführung der Umsatzsteuer ans Finanzamt verantwortlich. Der Unternehmer stellt die Leistung entsprechend netto in Rechnung.

Auch die anschließende Übertragung der gebündelten Quoten von carbonify an die zielverpflichteten Unternehmen unterliegt der Umsatzsteuer – ebenfalls mit Übergang der Steuerschuld auf den jeweiligen Leistungsempfänger.

Kleinunternehmerregelung: ein wichtiger Sonderfall

Wer als Unternehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG nutzt (Jahresumsatz unter 35.000 Euro netto), muss auf die THG-Prämie keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen. Die Prämie wird ähnlich wie bei Privatpersonen netto ausgezahlt.

Rechtliche Grundlage: Die Umsatzsteuerpflicht in Österreich ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994). Ob der Verkauf der THG-Quote als sonstige Leistung oder Lieferung einzustufen ist und welcher Steuersatz anzuwenden ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine individuelle steuerrechtliche Prüfung ist empfehlenswert.

👉 Kennst du deine Vorteile einer THG-Quote?

Ist die THG-Prämie für Unternehmen steuerpflichtig?

Für Unternehmen und Gewerbetreibende ist die THG-Steuer ein reales Thema: Die Prämie gilt als Betriebseinnahme und ist entsprechend steuerpflichtig. Das bezieht sich sowohl auf die Einkommensteuer (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) als auch auf die Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG).

Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Die THG-Prämie fließt als Betriebseinnahme in den Gewinn des Unternehmens ein und erhöht damit die steuerliche Bemessungsgrundlage. Sie wird also mit dem jeweiligen Steuersatz des Unternehmens versteuert – bei Kapitalgesellschaften in Österreich derzeit mit 23 % Körperschaftsteuer (KöSt-Satz ab 2024).

Was gilt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften?

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften fließt die THG-Prämie in die Gewinnermittlung ein und unterliegt dem progressiven Einkommensteuertarif – je nach Gesamteinkommen also zwischen 0 % und 55 %.

Rechtliche Grundlage: Die Steuerpflicht der THG-Prämie als Betriebseinnahme ergibt sich aus § 4 EStG 1988 (Gewinnermittlung) bzw. § 7 KStG 1988 (Einkommen bei Körperschaften). Die Prämie ist im Jahr des Zuflusses zu erfassen – also im Jahr der tatsächlichen Auszahlung durch carbonify.

THG-Quote versteuern: Besonderheiten bei Fuhrparks

Unternehmen mit mehreren Elektrofahrzeugen im Fuhrpark erhalten die THG-Prämie pro Fahrzeug. Das kann sich bei größeren Flotten zu einem relevanten Betrag summieren. Wer mehrere Elektrofahrzeuge im Fuhrpark hält, sollte die THG-Steuer somit von Beginn an in die Buchführung einplanen. Steuerlich gilt dabei:

  • Alle erhaltenen Prämien sind als Betriebseinnahmen zu erfassen und im Jahr des Zuflusses zu versteuern
  • Die Umsatzsteuer ist, sofern keine Kleinunternehmerregelung greift, auf die Gesamtsumme zu prüfen und gegebenenfalls abzuführen
  • Der administrative Aufwand für die Beantragung kann unter Umständen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden

Tipp: Wer die THG-Prämie für den gesamten E-Fuhrpark über carbonify abwickelt, erhält eine gebündelte, strukturierte Abrechnung. Das erleichtert die Buchführung und schafft Klarheit für die Steuererklärung.

THG-Prämie in der Steuererklärung: Was musst du für die Steuer konkret tun?

Je nach deiner steuerlichen Situation gelten unterschiedliche Anforderungen:

  • Als Privatperson: In der Regel keine Angabe notwendig. Bewahre dennoch die Abrechnungen von carbonify als Beleg auf.
  • Als Kleinunternehmer: Keine Umsatzsteuer auf die Prämie. In der Einkommensteuererklärung ist zu prüfen, ob die Prämie als Betriebseinnahme zu erfassen ist. Das hängt davon ab, ob das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet ist.
  • Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer: Die THG-Prämie ist als Betriebseinnahme zu buchen. Auf die Nettoprämie ist Umsatzsteuer in Höhe von 20 % zu prüfen und gegebenenfalls ans Finanzamt abzuführen. Die Abrechnung von carbonify dient als Grundlage für die Buchung.
  • Als Kapitalgesellschaft: Die THG-Prämie ist Bestandteil des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens. Sie ist im Jahr des Zuflusses zu erfassen und in der Körperschaftsteuererklärung anzugeben. Der aktuelle KöSt-Satz beträgt 23 %.

In allen Fällen gilt: Je sauberer die Dokumentation, desto reibungsloser läuft es im Ernstfall mit dem Finanzamt.

Was tun, wenn das Finanzamt fragt?

Rückfragen des Finanzamts zur THG-Steuer sind selten, aber wer vorbereitet ist, hat nichts zu befürchten. Mit folgenden Unterlagen bist du gut vorbereitet:

  • Abrechnungen von carbonify – mit Angabe des ausgezahlten Betrags, des Fahrzeugs und des Prämienjahres
  • Zulassungsbescheinigung – als Nachweis, dass du Halter eines rein elektrischen Fahrzeugs bist
  • Steuerliche Einordnung – im Zweifel eine kurze Stellungnahme deiner Steuerberatung zur Steuerfreiheit der Prämie für Privatpersonen

carbonify stellt dir alle relevanten Abrechnungen digital und strukturiert zur Verfügung. So hast du alles auf einen Blick.

THG-Prämie und Steuer in Österreich – für die meisten kein Thema, für Unternehmen schon

Die THG-Prämie ist für Privatpersonen in Österreich nach aktuellem Stand einkommensteuerfrei – du musst sie weder versteuern noch in der Steuererklärung angeben. Für Unternehmen sieht es anders aus: Hier ist die Prämie eine steuerpflichtige Betriebseinnahme, die der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegt. Und bei der Umsatzsteuer kommt es auf den jeweiligen Status an.

Das Wichtigste: Lass dich von der Steuerfrage nicht davon abhalten, die Prämie zu beantragen. Denn auch wenn Unternehmen die THG-Prämie versteuern müssen, bleibt nach den Steuern immer noch ein echter finanzieller Vorteil übrig.

👉 Informiere dich über Wissenswertes zur THG-Quote

FAQ zur THG-Prämie und Steuer in Österreich

Ist die THG-Steuer für Privatpersonen in Österreich ein Thema?

Nicht pauschal. Für Privatpersonen ist die THG-Prämie nach aktuellem Stand einkommensteuerfrei – sie fällt in keine der steuerpflichtigen Einkunftsarten des EStG 1988. Für Unternehmen gilt das Gegenteil. Hier ist die Prämie als Betriebseinnahme zu erfassen und entsprechend zu versteuern. Die Antwort hängt also immer davon ab, in welcher Eigenschaft du die Prämie empfängst.

Muss ich die THG-Prämie versteuern, wenn ich mehrere E-Autos angemeldet habe?

Für Privatpersonen ändert sich nichts – auch bei mehreren Fahrzeugen bleibt die Gesamtsumme der THG-Prämien nach aktuellem Stand einkommensteuerfrei. Wer allerdings sehr viele Fahrzeuge anmeldet und damit regelmäßig relevante Beträge erzielt, sollte im Zweifel mit einem Steuerberater prüfen, ob die Tätigkeit nicht als gewerblich eingestuft werden könnte. In der Praxis ist das bei privaten Haltern bisher kein bekanntes Problem.

Ist die THG-Quote steuerpflichtig, wenn ich eine GmbH betreibe?

Ja. Für Kapitalgesellschaften ist die THG-Prämie eine körperschaftsteuerpflichtige Einnahme und im Jahr des Zuflusses zu erfassen. Der aktuelle Körperschaftsteuersatz in Österreich beträgt 23 %. Dazu können je nach Sachlage Umsatzsteuer und weitere Abgaben kommen – eine Abstimmung mit der Steuerberatung ist empfehlenswert.

Wann genau muss ich die THG-Prämie versteuern – bei Antragstellung oder bei Auszahlung?

Die Steuerpflicht entsteht im Jahr des Zuflusses. Also in dem Kalenderjahr, in dem die Prämie tatsächlich auf deinem Konto eingeht. Das ist steuerrechtlich relevant, wenn sich Antragstellung und Auszahlung über ein Jahresende hinweg erstrecken, etwa weil du die Klassik-Prämie gewählt hast und die Auszahlung erst im Juli des Folgejahres erfolgt. In diesem Fall ist die Prämie im Jahr der Auszahlung zu erfassen, nicht im Jahr der Antragstellung.

Lohnt sich das Versteuern der THG-Quote für Unternehmen trotzdem noch?

Ja, eindeutig. Selbst wenn die Prämie als Betriebseinnahme versteuert wird, bleibt nach Abzug von Körperschaft- oder Einkommensteuer ein relevanter Nettobetrag übrig. Bei einem Fuhrpark mit zwanzig Fahrzeugen und einer THG-Prämie von 125 Euro brutto bedeutet das auch nach Steuern eine spürbare Entlastung.

Das sagen unsere Geschäftspartner und Kunden über uns.

Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Wähle eine Kategorie

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

Weitere Fragen?

Schreib uns!

Mit unserem kompetenten Team kommst Du immer ans Ziel! Schreib uns gerne Dein Anliegen und Du kriegst werktags innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.

Kunden-Service Image

Laura

Kundenberaterin

Kontakt Emailinfo@carbonify.at