Dienstwagen: Hybrid oder doch lieber Elektro?
20.07.2026 · Elektromobilität
Von Alischa Knüttel

Du bekommst einen Dienstwagen oder du entscheidest als Arbeitgeber, welche Fahrzeuge du deinen Mitarbeitern zur Verfügung stellst. Und spätestens jetzt stellt sich die Frage: Hybrid als Dienstwagen oder vollelektrisch? Was ist steuerlich günstiger, was ist im Alltag praktischer, und wo liegen die Unterschiede bei Sachbezug, Förderung und THG-Prämie?
Die Antwort hängt an ein paar entscheidenden Details, die du kennen solltest. Denn zwischen einem Plug-in-Hybrid und einem rein batterieelektrischen Dienstwagen liegen in Österreich steuerlich gesehen Welten. Was genau das bedeutet, wie die Dienstwagen-Besteuerung für Elektro-Autos funktioniert und warum das E-Auto als Dienstwagen 2026 die klar überlegene Wahl ist – das klären wir hier.
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Hybrid als Dienstwagen: Was steckt dahinter?
Bevor wir in die steuerlichen Details einsteigen, kurz zur Begriffsklärung – denn „Hybrid" ist nicht gleich „Hybrid":
- Vollhybrid (HEV): Kombiniert einen Verbrennungsmotor mit einem kleinen Elektromotor, der sich selbst auflädt. Kann nicht extern geladen werden. Steuerlich wie ein Verbrenner behandelt.
- Plug-in-Hybrid (PHEV): Hat einen größeren Akku, der extern an der Steckdose oder Wallbox geladen werden kann. Fährt auf kurzen Strecken rein elektrisch, auf längeren mit Verbrennungsmotor. Steuerlich eine eigene Kategorie, aber keine so vorteilhafte wie das reine Elektroauto.
- Mild-Hybrid (MHEV): Eine abgeschwächte Form der Hybridisierung, die hauptsächlich den Verbrennungsmotor unterstützt. Steuerlich vollständig wie ein Verbrenner behandelt.
Für alles, was in diesem Artikel über steuerliche Vorteile gesagt wird, gilt: Die großen Begünstigungen in Österreich sind ausschließlich rein batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) vorbehalten. Hybride, egal welcher Art, fallen in eine andere Kategorie.
Rechtliche Grundlage: Die steuerliche Behandlung von Dienstwagen in Österreich richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz (EStG), der Sachbezugswerteverordnung (BGBl. II Nr. 416/2001) sowie den Lohnsteuerrichtlinien (LStR). Die Einstufung eines Fahrzeugs als BEV, PHEV oder HEV hat direkte Auswirkungen auf Sachbezug, Vorsteuerabzug und weitere steuerliche Parameter.
Sachbezug für den Dienstwagen: der entscheidende Unterschied zwischen Hybrid und Elektro
Der Sachbezug ist das Herzstück der Dienstwagenbesteuerung in Österreich und hier zeigt sich am deutlichsten, warum das reine Elektroauto dem Hybrid weit überlegen ist.
Elektroauto als Dienstwagen: kein Sachbezug
Darf ein Mitarbeiter ein rein elektrisches Dienstfahrzeug auch privat nutzen, fällt kein Sachbezug an. Weder für den Arbeitnehmer (keine Einkommensteuer auf den Privatnutzungsanteil) noch für den Arbeitgeber (keine Lohnnebenkosten). Das ist ein erheblicher Vorteil, sowohl beim Nettogehalt des Mitarbeiters als auch bei den Gesamtkosten für das Unternehmen.
Wichtig für die Planung: Ab dem 1. Jänner 2027 soll sich das ändern. Laut aktuellem Stand der Regierungsvorlage zum Doppelbudget 2027/2028 fällt die bisherige vollständige Sachbezugsbefreiung für privat genutzte E-Dienstwagen weg. Geplant ist ein Sachbezug von 0,375 % der Anschaffungskosten pro Monat im Jahr 2027 (max. 180 Euro monatlich), der 2028 auf 0,625 % (max. 300 Euro monatlich) steigen soll. Betroffen ist ausschließlich die Privatnutzung – wird das Fahrzeug rein betrieblich genutzt, bleibt es weiterhin sachbezugsfrei.
Plug-in-Hybrid als Dienstwagen: halber Sachbezug
Für Plug-in-Hybride gilt seit einigen Jahren eine Sonderregelung: Der Sachbezug beträgt hier nicht den vollen Satz von 1,5 % oder 2 % des Anschaffungswerts, sondern 0,75 % bzw. 1 % – also die Hälfte des normalen Sachbezugs. Das ist besser als bei einem Verbrenner, aber deutlich schlechter als beim rein elektrischen Dienstwagen.
Vollhybrid und Mild-Hybrid: voller Sachbezug
Vollhybride und Mild-Hybride werden steuerlich wie Verbrenner behandelt. Es gelten die vollen Sachbezugssätze von 1,5 % (bis 48.000 Euro Anschaffungswert) bzw. 2 % (darüber). Ein Mitarbeiter mit einem Vollhybrid-Dienstwagen im Wert von 45.000 Euro versteuert also monatlich 675 Euro als Sachbezug.
Rechtliche Grundlage: Die Sachbezugssätze für Dienstwagen sind in der Sachbezugswerteverordnung geregelt. Der Sachbezug von 0 % für BEV basiert auf der Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß von 0 g/km. Der reduzierte Sachbezug für PHEV setzt voraus, dass das Fahrzeug einen bestimmten elektrischen Mindestanteil erfüllt.
Hybrid oder Elektro als Dienstwagen versteuern: ein konkretes Rechenbeispiel
Um den Unterschied greifbar zu machen, hier ein direkter Vergleich für einen Dienstwagen mit einem Anschaffungswert von 45.000 Euro:
Vollhybrid
- Sachbezugssatz: 1,5%
- Monatlicher Sachbezug: 675€
- Jährlicher Sachbezug: 8.100 €
- Steuerbelastung Arbeitnehmer (ca. 35 % Grenzsteuer): ca. 2.835 €/Jahr
Plug-in-Hybrid
- Sachbezugssatz: 0,75 %
- Monatlicher Sachbezug: 337,50 €
- Jährlicher Sachbezug: 4.050 €
- Steuerbelastung Arbeitnehmer (ca. 35 % Grenzsteuer): ca. 1.418 €/Jahr
Elektroauto
- Sachbezugssatz: 0 %
- Monatlicher Sachbezug: 0 €
- Jährlicher Sachbezug: 0 €
- Steuerbelastung Arbeitnehmer (ca. 35 % Grenzsteuer): 0 €/Jahr
Der Unterschied zwischen einem Vollhybrid-Dienstwagen und einem rein elektrischen Dienstwagen beträgt für den Arbeitnehmer also rund 2.800 Euro pro Jahr an Steuerbelastung – allein durch den Sachbezug. Über eine typische Nutzungsdauer von drei bis vier Jahren summiert sich das auf über 10.000 Euro.
Für den Arbeitgeber kommen dazu noch die eingesparten Lohnnebenkosten, die sich ebenfalls am Sachbezugswert orientieren.
Vorsteuerabzug: auch hier liegt das E-Auto als Dienstwagen vorne
Beim Vorsteuerabzug zeigt sich ein ähnliches Bild. Für rein elektrische Dienstfahrzeuge können Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, die Umsatzsteuer auf Anschaffungskosten und Leasingraten als Vorsteuer geltend machen – unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird.
Bei Plug-in-Hybriden und Vollhybriden ist der Vorsteuerabzug in der Regel ausgeschlossen, da diese Fahrzeuge steuerlich wie Pkw mit Verbrennungsmotor behandelt werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Fahrzeugkategorien wie Fiskal-LKW oder Kleinbusse.
Rechtliche Grundlage: Der Vorsteuerabzug für Elektrofahrzeuge ist im Umsatzsteuergesetz (UStG 1994) geregelt. Die konkrete Beurteilung, ob ein Fahrzeug vorsteuerabzugsfähig ist, hängt von der Fahrzeugkategorie und der betrieblichen Nutzung ab und sollte steuerrechtlich geprüft werden.
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E-Auto-Förderung für Dienstwagen: Was gibt es in Österreich?
Eine direkte E-Auto-Förderung für Dienstwagen auf Bundesebene gibt es in Österreich aktuell nicht. Was aber weiterhin stark wirkt, sind die indirekten steuerlichen Förderungen:
- Kein Sachbezug für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Vorsteuerabzug für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen
- NoVA-Befreiung beim Fahrzeugkauf
- Investitionsfreibetrag (IFB) von 15 % beim Kauf (gemäß § 11 EStG, gilt für ökologische Investitionen)
- THG-Prämie – jährlich, pro Fahrzeug, unabhängig von Fahrzeugalter und Kaufzeitpunkt
Auf Landesebene gibt es vereinzelt zusätzliche Programme für gewerbliche E-Fahrzeuge. Ein Blick auf die Förderprogramme des jeweiligen Bundeslandes oder die klimaaktiv-mobil-Förderung des BMK lohnt sich.
THG-Prämie für elektrische Dienstwagen: der laufende Vorteil
Und hier kommt carbonify ins Spiel. Denn neben den einmaligen steuerlichen Vorteilen beim Kauf oder Leasing eines E-Autos als Dienstwagen gibt es einen Vorteil, der jedes Jahr aufs Neue greift: die THG-Prämie.
Als Halter eines rein batterieelektrischen Dienstfahrzeugs kannst du jährlich die THG-Quote des Umweltbundesamts über einen anerkannten Systemdienstleister wie carbonify beantragen. Für Hybride gilt das ausdrücklich nicht: Nur reine BEV sind quotenberechtigt.
Für einen E-Fuhrpark mit zehn elektrischen Dienstwagen bedeutet das bei der Klassik-Prämie 1.250 Euro pro Jahr – ohne zusätzlichen Aufwand, Jahr für Jahr.
Für das aktuelle Quotenjahr stehen zwei Modelle zur Wahl:
- Express-Prämie: 110 € pro ganzjährig zugelassenem E-Fahrzeug, Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Prüfung durch carbonify
- Klassik-Prämie: 125 € pro ganzjährig zugelassenem E-Fahrzeug, Auszahlung nach UBA-Bestätigung (erfahrungsgemäß Juli/August des Folgejahres)
Alle Anträge für das Quotenjahr 2026 müssen bis spätestens 1. März 2027 beim Umweltbundesamt eingereicht sein.
Hybrid als Dienstwagen ist ein Kompromiss, Elektro ist die Lösung
Ein Hybrid als Dienstwagen klingt nach einem vernünftigen Mittelweg, ist es aber steuerlich nicht. Der reduzierte Sachbezug beim Plug-in-Hybrid ist zwar besser als beim Verbrenner, aber er ist eben kein Null-Sachbezug. Vollhybride und Mild-Hybride werden steuerlich ohnehin wie Verbrenner behandelt. Und die THG-Prämie ist für alle Hybridvarianten schlicht nicht anwendbar.
Wer als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Optimum aus dem Dienstwagen herausholen will, kommt 2026 an einem rein elektrischen Fahrzeug nicht vorbei. Die Steuern bei einem Elektroauto als Dienstwagen fallen vorteilhaft aus, die Prämien sind verlässlich, und mit carbonify ist die jährliche THG-Prämie in wenigen Minuten beantragt.
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FAQ zum Hybrid-Auto als Dienstwagen in Österreich
Was kostet weniger Steuern – Hybrid oder Elektro als Dienstwagen?
Eindeutig das reine Elektroauto. Für BEV fällt kein Sachbezug an, der Vorsteuerabzug ist möglich, und die THG-Prämie greift jährlich. Plug-in-Hybride haben nur einen halben Sachbezug, Vollhybride werden wie Verbrenner behandelt. Der Unterschied kann über die Nutzungsdauer mehrere tausend Euro betragen.
Wie wird ein Hybrid als Dienstwagen in Österreich versteuert?
Plug-in-Hybride werden mit dem halben Sachbezugssatz (0,75 % bzw. 1 % des Anschaffungswerts) versteuert. Vollhybride und Mild-Hybride unterliegen dem vollen Sachbezug von 1,5 % bzw. 2 %. Rein elektrische Dienstwagen sind vollständig sachbezugsfrei.
Gilt die THG-Prämie auch für Hybrid-Dienstwagen?
Nein. Die THG-Prämie ist ausschließlich für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) mit einem CO₂-Ausstoß von 0 g/km vorgesehen. Hybride – egal ob PHEV, HEV oder MHEV – sind nicht quotenberechtigt.
Gibt es eine Förderung für elektrische Dienstwagen in Österreich?
Direkte Kaufprämien auf Bundesebene gibt es aktuell nicht. Die wesentlichen Förderungen wirken steuerlich: kein Sachbezug, Vorsteuerabzug, NoVA-Befreiung und Investitionsfreibetrag von 15 %. Dazu kommt die jährliche THG-Prämie über carbonify. Auf Landesebene und über klimaaktiv mobil gibt es vereinzelt zusätzliche Programme für gewerbliche E-Fahrzeuge.
Lohnt sich ein Plug-in-Hybrid als Dienstwagen noch?
Als Übergangslösung kann ein PHEV sinnvoll sein, etwa wenn die Ladeinfrastruktur noch nicht vollständig ausgebaut ist. Steuerlich ist er aber klar unterlegen: halber statt null Sachbezug, kein Anspruch auf die THG-Prämie, und in der Regel kein Vorsteuerabzug. Wer die Wahl hat, sollte 2026 direkt auf ein rein elektrisches Fahrzeug setzen.
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Was versteht man unter dem THG-Quotenhandel?
Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.
Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.
Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate der THG-Quote ausgegeben?
Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
An wen wird die THG-Quote verkauft?
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.
Für welchen Zeitraum kann die THG-Quote von E-Mobilisten und Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden?
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
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