THG-Quote für Dienstwagen – so profitieren Unternehmen

17.07.2026 · THG-Quote

Von Alischa Knüttel

Foto des Alischa Knüttel
Geschäftsmann prüft THG-Quote für seinen Dienstwagen auf dem Tablet vor Elektroauto in der Stadt

Ihr Unternehmen setzt auf Elektromobilität? Das ist nicht nur gut für die CO₂-Bilanz und das Unternehmensimage, sondern bringt Jahr für Jahr einen konkreten finanziellen Vorteil mit sich, den erstaunlich viele Unternehmen noch nicht vollständig nutzen: die THG-Quote für Dienstwagen.

Die Idee dahinter ist einfach: Jedes rein batterieelektrische Fahrzeug, das in Österreich zugelassen ist, spart im Vergleich zu einem Verbrenner nachweislich CO₂ ein. Diese Einsparung lässt sich über die THG-Quote monetarisieren und das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern ausdrücklich auch für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge. Was genau das für Ihren Fuhrpark bedeutet, wie die Abwicklung funktioniert und warum carbonify der richtige Partner dafür ist – das erfahren Sie hier.

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Was ist die THG-Quote – und warum ist sie für Dienstwagen relevant?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Reduktion von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor. Mineralölunternehmen sind in Österreich verpflichtet, einen jährlich steigenden Anteil ihrer Treibhausgasemissionen einzusparen oder Zertifikate von Dritten aufzukaufen, die nachweislich CO₂ eingespart haben.

Als Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs haben Sie diese Einsparung erbracht. Über einen anerkannten Systemdienstleister wie carbonify lässt sich diese Einsparung bündeln, beim Umweltbundesamt zertifizieren und an zielverpflichtete Unternehmen verkaufen. Der Erlös daraus ist die THG-Prämie.

Für Unternehmen ist das besonders attraktiv: Anders als bei Privatpersonen, die in der Regel nur ein oder zwei Fahrzeuge anmelden, multipliziert sich der Vorteil mit jedem weiteren Fahrzeug im Fuhrpark. Bei zehn elektrischen Dienstwagen sind das bei der Klassik-Prämie der THG-Quote bereits 1.250 Euro pro Jahr – ohne zusätzlichen operativen Aufwand.

Rechtliche Grundlage: Die THG-Quote in Österreich basiert auf der Kraftstoffverordnung (KVO 2012) in ihrer aktuellen Fassung sowie der EU-Richtlinie 2018/2001 (RED II) zur Förderung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor. Die verpflichtende Treibhausgasreduktion steigt bis 2030 schrittweise an – für 2026 von 7,5 % auf 8 %. Berechtigt sind ausschließlich rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) mit einem CO₂-Ausstoß von 0 g/km.

Wer kann die THG-Prämie für Firmenwagen beantragen?

Die entscheidende Frage lautet: Wer ist Halter des Fahrzeugs? Denn die THG-Quote für Dienstwagen steht in Österreich dem Fahrzeughalter zu – also der Person oder dem Unternehmen, das in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.

Für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge bedeutet das:

  • Fahrzeuge im Eigentum des Unternehmens: Das Unternehmen ist als Halter eingetragen und kann die THG-Prämie direkt beantragen.
  • Geleaste Fahrzeuge: Auch hier ist in der Regel das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen und damit antragsberechtigt, nicht die Leasinggesellschaft als Eigentümerin.
  • Fahrzeuge im Eigentum des Mitarbeiters: Ist der Mitarbeiter als Privatperson Halter des Dienstwagens, steht ihm die THG-Quote zu – nicht dem Unternehmen. Hier sollte intern geregelt werden, wer den Antrag stellt und wem die Prämie zugutekommt.

Rechtliche Grundlage: Die Antragsberichtigung ergibt sich aus der KVO 2012, die als Begünstigte ausdrücklich den Eigentümer oder den rechtlichen, technischen bzw. wirtschaftlichen Betreiber eines Elektrofahrzeugs nennt. Entscheidend ist die Eintragung als Halter in der österreichischen Zulassungsbescheinigung.

THG-Quote für betrieblich genutzte E-Autos: Was ist zu beachten?

Die Beantragung der THG-Prämie für Firmenwagen folgt denselben Grundregeln wie für Privatpersonen – mit einigen unternehmensspezifischen Besonderheiten, die Sie kennen sollten.

Fahrzeugklassen und Pauschalen

In Österreich gilt für rein batterieelektrische Pkw eine Pauschale von 1.500 kWh pro Jahr als anrechenbare Strommenge – unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Diese Pauschale gilt für alle Fahrzeugklassen gleich.

Wer über eine eichrechtskonforme oder MID-konforme Ladeinfrastruktur verfügt und die tatsächlich geladene Strommenge nachweisen kann, muss die gemessene Strommenge einreichen – die Pauschale ist in diesem Fall nicht anwendbar. Dazu gleich mehr.

Mehrere Fahrzeuge

Einer der größten Vorteile für Unternehmen: Pro zugelassenem Elektrofahrzeug gibt es eine eigene THG-Prämie. Wer zehn, zwanzig oder noch mehr Fahrzeuge im eigenen E-Fuhrpark hat, kann alle gebündelt über carbonify anmelden – in einem einzigen Prozess, ohne mehrfachen Aufwand.

Tagesgenaue Abrechnung

Die THG-Prämie wird in Österreich tagesgenau und anteilig abgerechnet. Fahrzeuge, die nur einen Teil des Jahres im Fuhrpark waren – etwa durch Kauf oder Verkauf unterjährig – erhalten die Prämie anteilig für die tatsächliche Haltedauer. Das bedeutet: Kein Anspruch geht verloren, auch wenn der Fuhrpark im Laufe des Jahres Veränderungen erfährt.

Rechtliche Grundlage: Die tagesgenaue Abrechnung ergibt sich aus den Berechnungsmethoden des Umweltbundesamts Österreich (UBA) gemäß KVO 2012. Das UBA prüft alle eingereichten Anträge einmal jährlich gebündelt – Einreichfrist ist der 1. März des Folgejahres.

Ladeinfrastruktur im Unternehmen: zusätzliche THG-Prämie für Ladepunkte

Wer nicht nur elektrische Dienstwagen betreibt, sondern auch firmeneigene Ladeinfrastruktur, hat die Möglichkeit, zusätzlich zur Fahrzeugprämie eine THG-Prämie für den eingespeisten Ladestrom zu beantragen.

Jeder Ladepunkt in Österreich ist zur Abrechnung der THG-Quote vom Umweltbundesamt berechtigt, sofern die einzelnen Ladevorgänge aufgezeichnet und nachgewiesen werden können und die Station entweder eichrechtskonform ist oder über einen MID-Stromzähler verfügt. Das gilt ausdrücklich auch für private und halb-öffentliche Ladepunkte auf dem Firmengelände – die Wallbox muss nicht öffentlich zugänglich sein.

Eine öffentliche Ladestation auf dem Firmenparkplatz muss zusätzlich bei der e-control gemeldet sein und über eine EVSE-ID verfügen.

Wichtig: Wer eine geeignete Messstation hat, muss den gemessenen Strom einreichen – ein freies Wählen zwischen Pauschale und kWh-genauer Abrechnung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Für das an einem solchen Ladepunkt überwiegend (mehr als 50 %) geladene Fahrzeug darf zudem keine Pauschale mehr geltend gemacht werden.

Die Kombination aus Fahrzeugprämie für den E-Fuhrpark und Ladeinfrastrukturprämie für die firmeneigenen Ladepunkte ist das Modell, das sich für Unternehmen am stärksten rechnet.

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THG-Quote bei Firmenwagen: steuerliche Behandlung in Österreich

Ein wichtiger Aspekt, den Unternehmen im Blick behalten sollten: Die THG-Quote für Dienstwagen ist in Österreich als Betriebseinnahme zu erfassen und entsprechend zu versteuern. Sie ist nicht steuerfrei wie für Privatpersonen.

Das bedeutet konkret:

  • Die Prämie fließt in den steuerlichen Gewinn des Unternehmens ein
  • Sie unterliegt der Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften) bzw. der Einkommensteuer (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
  • Umsatzsteuerlich ist zu prüfen, ob ein steuerbarer Vorgang vorliegt – hier empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Steuerberatung

carbonify stellt für jede ausgezahlte Prämie eine saubere Abrechnung zur Verfügung – mit allen relevanten Angaben für Ihre Buchhaltung.

Rechtliche Grundlage: Die steuerliche Behandlung von Betriebseinnahmen richtet sich in Österreich nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) bzw. dem Körperschaftsteuergesetz (KStG). Die genaue umsatzsteuerliche Einordnung der THG-Prämie sollte mit der Steuerberatung abgestimmt werden, da hierzu keine abschließende einheitliche Verwaltungspraxis vorliegt.

So wickelt carbonify die THG-Quote für Ihren Dienstwagen ab

Der Prozess ist bewusst einfach gehalten – auch für große Fuhrparks:

  1. Registrierung auf carbonify.at/b2b
  2. Zulassungsbescheinigungen aller Fahrzeuge hochladen – zentral und gebündelt
  3. Auszahlungsmodell wählen – Express (110 €) oder Klassik (125 €) pro Fahrzeug
  4. carbonify übernimmt Prüfung, Bündelung, Einreichung beim UBA und Auszahlung
  5. Saubere Abrechnungen für die Buchhaltung inklusive

Kein Papierchaos, keine mehrfachen Anmeldungen und keine langen Bearbeitungszeiten bei der THG-Quote für Dienstwagen. Sie laden hoch, wir kümmern uns um alles andere.

THG-Quote für Dienstwagen – ein Vorteil, den kein Unternehmen liegen lassen sollte

Die THG-Prämie für Firmenwagen ist in Österreich klar geregelt, einfach beantragbar und skaliert mit jedem weiteren Fahrzeug im Fuhrpark. Wer seinen E-Fuhrpark konsequent für die eQuote nutzt, schöpft Jahr für Jahr einen finanziellen Vorteil ab, der sich mit wachsender Flotte immer stärker bemerkbar macht.

2026 sind die Konditionen besonders attraktiv – steigende Quotenverpflichtungen und ein stabiler Rechtsrahmen sorgen für bessere Prämien als noch im Vorjahr. Mit carbonify ist die Abwicklung der THG-Quote für Dienstwagen so einfach wie möglich gestaltet: einmal anmelden, jedes Jahr profitieren.

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FAQ zur THG-Quote für Dienstwagen in Österreich

Kann ein Unternehmen die THG-Prämie für Firmenwagen beantragen?

Ja, sofern das Unternehmen als Halter in der österreichischen Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Die THG-Prämie steht dem Fahrzeughalter zu, nicht zwingend dem Eigentümer. Geleaste Fahrzeuge sind in der Regel auf das Unternehmen als Halter zugelassen und damit antragsberechtigt.

Wie hoch ist die THG-Prämie für Firmenwagen 2026?

Bei carbonify beträgt die Prämie für das Quotenjahr 2026 entweder 110 Euro (Express, Auszahlung innerhalb von 30 Tagen) oder 125 Euro (Klassik, Auszahlung nach UBA-Bestätigung) pro ganzjährig zugelassenem rein elektrischen Fahrzeug.

Kann ein Unternehmen auch für Ladeinfrastruktur auf dem Firmengelände eine THG-Prämie beantragen?

Ja. Firmeneigene Ladepunkte sind zusätzlich zur Fahrzeugprämie antragsfähig – sofern sie eichrechtskonform oder mit einem MID-Zähler ausgestattet sind und die Ladevorgänge aufgezeichnet werden. Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen zusätzlich bei der e-control gemeldet sein und über eine EVSE-ID verfügen.

Ist die THG-Prämie für Unternehmen steuerfrei?

Nein. Für Unternehmen ist die THG-Prämie als Betriebseinnahme zu erfassen und entsprechend zu versteuern. carbonify stellt saubere Abrechnungen für die Buchhaltung zur Verfügung. Die genaue steuerliche Behandlung sollte mit der Steuerberatung abgestimmt werden.

Wie viele Fahrzeuge kann ein Unternehmen bei carbonify anmelden?

Grundsätzlich unbegrenzt – jedes ganzjährig zugelassene, rein batterieelektrische Fahrzeug im Fuhrpark kann separat angemeldet werden. carbonify wickelt auch große Fuhrparks effizient und gebündelt in einem einzigen Prozess ab.

Das sagen unsere Geschäftspartner und Kunden über uns.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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Laura

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